Wie stellen Sie sicher, dass sich die Versorgungslage durch geringere Vergütung nicht weiter verschlechtert, insbesondere für Kinder und Jugendpsychotherapie.
Am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen in Deutschland zum 1. April 2026 um 4,5 % zu senken. Die Entscheidung fiel nach gescheiterten Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband und wurde gegen die Stimmen der KBV getroffen. Gleichzeitig wurden Strukturzuschläge erhöht, was das Minus jedoch nur teilweise kompensiert. Betroffen sind zentrale Leistungen wie Richtlinienpsychotherapie, Sprechstunden und Akutbehandlungen.
Sehr geehrte Frau W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, im Lichte der aktuellen Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses. Ihre Sorge über die Auswirkungen der Kürzung um 4,5 Prozent auf die ambulanten psychotherapeutischen Leistungen teile ich ausdrücklich und halte sie für sehr berechtigt – gerade, weil mentale Gesundheit nicht zuletzt bei jungen Menschen einen immer größeren Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommt.
Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht.
Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV geht diesen Weg aktuell.
Aktuell nehmen fast 42.000 psychologische und ärztliche Psychotherapeut:innen einschließlich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Gegenüber dem Jahr 2014 ist das ein Zuwachs von rund 54 Prozent. Der Anstieg ist dabei maßgeblich auf die stark steigende Anzahl der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten zurückzuführen. Psychotherapeut:innen stellen damit derzeit nach den Hausärzt:innen die zweitgrößte Arztgruppe dar.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen der Honorarkürzung sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Trotz der wachsenden Versorgungskapazitäten warten viele Patient:innen bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann.
Das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt das Ziel, die psychotherapeutische Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Zu diesem Zweck soll im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens die Grundlage für eine eigenständige Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen geschaffen werden, die schwerpunktmäßig oder ausschließlich junge Menschen behandeln. Dadurch könnten zusätzliche Praxissitze im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entstehen, was den Zugang zu Therapieangeboten vor Ort erleichtern und die Wartezeiten auf eine Behandlung verkürzen würde.
Für die SPD gilt: Eine Sparpolitik auf Kosten der Qualität und Erreichbarkeit psychotherapeutischer Angebote ist langfristig nicht tragfähig. Ich werde mich daher auch in Zukunft weiter dafür einsetzen, dass im parlamentarischen Raum und in der Gesundheitspolitik der notwendige Druck entsteht, um die Vergütungsstruktur für Psychotherapie zukunftsfest und bedarfsgerecht auszugestalten. Wir bleiben hartnäckig und suchen – im Sinne der Versorgungssicherheit – den konstruktiven Dialog mit allen beteiligten Akteuren.
Mit freundlichen Grüßen
Armand Zorn
