bei vielen Grundstücken in Friedrichshain gilt §34 Baugesetzbuch. Das heißt, die Eigentümer*innen haben Baurecht, welches ihnen der Bezirk nicht verwehren kann.
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Antwort 05.08.2021 von Monika Herrmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort ausstehend von Klaus Dieter Asbach dieBasis
Antwort 04.09.2021 von Martin Diedenhofen SPD
Kommunal läuft die Bekämpfung ja auch aufgrund Ihres Einsatzes an vielen Stellen sehr gut. In manchen Bereichen gibt es sicher noch Aufklärungsbedarf, den ich gerne unterstützen möchte
Antwort 04.08.2021 von Jochen Bülow Die Linke
Denn in diesem Plan geht es vor allem um das Monitoring und die Sensibilisierung von Fachkräften und Branchen - die Bekämpfung des drüsigen Springkrauts wird nicht thematisiert und vor allem ist nach wie vor ungeklärt, wie die Finanzierung solcher Maßnahmen sichergestellt werden soll
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.06.2022 von Marie Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Falls eine Bebauung des Remisenparks gegen gesetzliche Regelungen verstoßen würde, wird dies sicher im anstehenden Prüf- und Werkstattverfahren thematisiert.