Wie stehen sie zur geplanten Rodung von 5,07 Hektar Laubmischwald sowie 3,39 Hektar bewaldete Böschung im Landschaftsschutzgebiet Osterholz in Wuppertal und Haan zu Gunsten einer Abraumhalde?

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Johannes Remmel
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Frage von Michael K. •

Wie stehen sie zur geplanten Rodung von 5,07 Hektar Laubmischwald sowie 3,39 Hektar bewaldete Böschung im Landschaftsschutzgebiet Osterholz in Wuppertal und Haan zu Gunsten einer Abraumhalde?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Frage. Aus grüner Sicht steht die Rodung des in Rede stehenden Waldgebietes am Osterholz in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen der geplanten Abraumhalde und auch viele Menschen aus der Region teilen diese Ansicht und haben sich mit viel Engagement für den Erhalt des Waldes stark gemacht. Gleichzeitig müssen auch die Interessen der Firma Oetelshofen, die eine Lösung für ihren Abraum dringend benötigt, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können, berücksichtigt werden.

Um diese Interessen in einen Ausgleich zu bringen, hat Wuppertals Oberbürgermeister Uwe Schneidewind einen Runden Tisch ins Leben gerufen, der bislang äußerst konstruktiv verlaufen ist und eine Rodung vorläufig verhindern konnte, obwohl diese auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses bereits ab dem 01. Oktober 2021 hätte starten können. Stattdessen wird aktuell noch gemeinsam mit den Betreibern über eine Alternativlösung für die Verbringung des Abraums im Kreis Mettmann gesprochen.

Für weitere Informationen zum Prozess darf ich Sie an die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal verweisen, da die Angelegenheit sich in städtischer Zuständigkeit befindet und nicht in der des Landtags (auch die Stadt ist hier nicht Genehmigungsbehörde, sondern die Bezirksregierung. Die Stadt hat lediglich die Möglichkeit gehabt, eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben). Dennoch lassen sich auch Schlussfolgerungen für notwendige Änderungen auf Landesebene ziehen, um ähnlich gelagerte Fälle in Zukunft so angehen zu können, dass den Belangen des Natur- und Umweltschutzes von Beginn an Rechnung getragen wird. Dafür ist es notwendig, dass Planfeststellungsverfahren sich nicht vornehmlich auf wirtschaftliche Nutzenbetrachtungen stützen, sondern auch ökologische Nachhaltigkeitsaspekte vermehrt einbeziehen. Vor allem die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft wie Ressourcenschonung und -wiederverwertung müssen in den Verfahren viel stärker berücksichtigt werden und Vorrang vor kurzfristigen Nutzungskonzepten mit möglicherweise langfristigen und irreversiblen Umweltschäden erhalten.

Ich hoffe Ihnen zufriedenstellend geantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Remmel