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Die Festlegung und die Anpassung der Abgeordneten-Bezüge und der Minister-Gehälter folgen in Deutschland einem klaren Verfahren, das transparent und für alle nachvollziehbar ist. Anpassungen folgen der statistischen Lohnentwicklung in Deutschland.
Die Diäten (kein Gehalt) der Bundestagsabgeordneten steigen ab Juli um sechs Prozent.
Um die Entscheidung über Diätenerhöhungen zu entpolitisieren ist seit 2014 die Erhöhung der Diätenbezüge im Deutschen Bundestag an den Nominallohn gekoppelt, d.h. sie folgt der durchschnittlichen Lohnentwicklung des vergangenen Jahres.
Das Grundgesetz bestimmt in Art. 48 Abs. 3 Satz 1, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.