Die Mehrstaatigkeit gilt von deutscher Seite ohne Einschränkungen
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Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 22.04.2024 von Hakan Demir SPD
Den Prozess an sich können Sie theoretisch schon starten. Es ist aber wichtig, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit nicht annehmen bis zum 27. Juni. Sonst verlieren Sie die deutsche.
Antwort 19.04.2024 von Hakan Demir SPD
Wenden Sie sich bei solch konkreten Fragen doch gerne auch an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.
Antwort 19.04.2024 von Hakan Demir SPD
Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft
Antwort 07.06.2024 von Hakan Demir SPD
Sie können selbstverständlich nachfragen, wie der Stand der Dinge bei Ihrem Einbürgerungsantrag ist. Meistens werden aus Kapazitätsgründen aber keine Zwischenstände mitgeteilt.
Antwort 17.06.2024 von Hakan Demir SPD
Zu einer möglichen Klage gegen das Gesetz liegen mir keine Informationen vor