Sehr geehrter Herr Demir, wann ist denn nun genau das Datum, an dem das neue Staatsangehörigkeitsgestz in Kraft tritt? Ihre Antwort an Timur S. vom 16.04. ist leider eher verwirrend als aufklärend,

Hakan Demir
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Frage von Michael M. •

Sehr geehrter Herr Demir, wann ist denn nun genau das Datum, an dem das neue Staatsangehörigkeitsgestz in Kraft tritt? Ihre Antwort an Timur S. vom 16.04. ist leider eher verwirrend als aufklärend,

denn dort schreiben Sie "weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist" sowie "dass ihr Fall nach dem 27.06. entschieden wird". Aus "Artikel 6 (2) Artikel 1 Nummer 15 tritt am 27. Juni 2025 in Kraft" (soll ja erst ein Jahr später in Kraft treten als alle anderen Teile des im 26.3. im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Gesetzes) hatte ich seinerzeit selbst geschlossen, dass dann der 27.6. der Tag des Inkrafttretens sein muss.

Können Sie hier nun bestätigen, dass alle nach dem 26.6. bzw. am 27.6. oder später angenommenen Staatsbürgerschaften auch ohne Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führen?

Eine weitere Frage: Wenn eine Person am 27.6. in Neuseeland beginnend morgens 9:00 Uhr (nicht unüblich) ihrer Zeremonie beiwohnt, ist es in Deutschland noch der 26. (23:00). Findet in dieser Situation bereits das neue Recht Anwendung?

P.S.: Auch ich schätze sehr, wie engagiert Sie die hier gestellten Fragen beantworten.

Hakan Demir
Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Frage und die netten Worte.

Wie bereits geschrieben und auch auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesbar, die Staatsangehörigkeitsreform tritt zum 27. Juni 2024 in Kraft (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html).

Bei der Frage der konkreten uhrzeitlichen Auslegung wenden Sie sich doch gerne an die Deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben. Wahrscheinlich würde auch wenig dagegen sprechen, einen kleinen zeitlichen Puffer einzubauen und einen Tag später (nach Inkrafttreten in Deutschland) eine weitere Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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