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Mir ist bewusst, dass diese Ausführungen den Wegfall der Kostenübernahme für persönlich Betroffene nicht weniger belastend machen. Umso wichtiger ist es uns, die Auswirkungen der Neuregelung auf die betroffenen Patientinnen und Patienten ernst zu nehmen und die weitere Entwicklung genau zu beobachten.
Zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisblüten liegen keine systematischen Untersuchungen vor.
Das GKV-BStabG wurde notwendig, weil die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren mit stark steigenden Ausgaben konfrontiert sind.
Gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle und den Bezug von Cannabis über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass schwerkranke Patienten, die seit Jahren in einer ärztlich begleiteten Therapie sind, pauschal unter einen Missbrauchsverdacht gestellt werden.