Wieviel ist ein Medizinstudium wert wenn ein Arzt nicht entscheiden darf ob eine Cannabisblütentherapie als einzige wirksame und verträgliche Therapie für seinen Patienten in Frage kommt?

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Bärbel Bas
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Frage von Britta B. •

Wieviel ist ein Medizinstudium wert wenn ein Arzt nicht entscheiden darf ob eine Cannabisblütentherapie als einzige wirksame und verträgliche Therapie für seinen Patienten in Frage kommt?

Sehr geehrte Frau Bas,

sollte nicht der behandelnde Arzt, der seinen Patienten wohl besser kennt als einer von den Bundestagsabgeordneten, in der Lage sein einzuschätzen was seinem Patient am besten hilft? Zumal es vor der Genehmigung einer Cannabisblütentherapie mehrerer erfolgloser Therapieversuche mit anderen Mitteln bedarf bevor die Genehmigung erteilt wird... Ein Beispiel: bei PTBS muss Cannabis geraucht werden (Aussage einer Psychologin, die in einer Schmerzklinik tätig war/ist, die sich mit dem Thema wirklich auseinandergesetzt hat und über entsprechende Erfahrung verfügt)... Übernehmen Sie die politische, moralische und finanzielle Verantwortung wenn ein z.B. PTBS Patient auf Grund des Wegfalls der Cannabisblütentherapie (kann sich auch dank Ihrer Politik nicht jeder privatärztlich leisten) gesundheitliche Folgen erleidet oder vllt sogar "ausflippt"?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Streichung der Erstattung von medizinischen Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Ich kann gut nachvollziehen, dass diese Neuregelung insbesondere für Patientinnen und Patienten, die aktuell mit Cannabisblüten erfolgreich behandelt werden, eine erhebliche Belastung bedeutet.

Die Regelung ist Teil des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel des Gesetzes ist es, die stark gestiegenen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzen und die Beitragssätze zu stabilisieren. Der Ausschluss von Cannabisblüten von der GKV-Erstattung geht auf eine Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit zurück. Die Kommission stufte die Streichung der Erstattung von Cannabisblüten als eine von insgesamt nur sechs Empfehlungen ein, die sich durch positive Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung bei mindestens gleichbleibendem Zugang und mindestens gleichbleibender Verteilungsgerechtigkeit auszeichnen. Sie begründet dies insbesondere mit der Evidenzlage: Die therapeutische Wirksamkeit standardisierter Extrakte und zugelassener Fertigarzneimittel sei derzeit besser belegt als die von Cannabisblüten.

Für die Streichung der Cannabisblüten werden Einsparungen von mindestens 130 Millionen Euro jährlich erwartet. Andere cannabishaltige Arzneimittel und Therapiealternativen bleiben grundsätzlich weiterhin zulasten der GKV verordnungsfähig. Dabei ist mir bewusst, dass eine Umstellung für Menschen, bei denen die Behandlung aktuell gut funktioniert, auch dann schwierig ist, wenn es medizinische Alternativen gibt. Für die Betroffenen bedeutet dies erst einmal Unsicherheit. Aus meiner Sicht und auch der meiner Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion ist es daher besonders bedauerlich, dass kein Bestandsschutz für laufende Therapien vorgesehen ist.

Wir werden deshalb genau beobachten, welche Auswirkungen die Neuregelung auf die Versorgung hat. Sollte sich zeigen, dass Patientinnen und Patienten ihre bisher erfolgreiche Therapie nicht angemessen fortsetzen können oder erhebliche gesundheitliche Nachteile entstehen, muss die Regelung erneut politisch überprüft werden. Gleiches gilt, wenn die erwarteten Einsparungen nicht erreicht werden oder durch notwendige Therapieumstellungen an anderer Stelle zusätzliche Kosten entstehen. Die erwartete finanzielle Entlastung war schließlich ein wesentliches Argument für diese Regelung. 

Unabhängig von der Frage der GKV-Erstattung bleibt medizinisches Cannabis grundsätzlich verfügbar. Cannabisblüten können weiterhin ärztlich auf Privatrezept verordnet und über Apotheken bezogen werden – auch wenn ich weiß, dass dies für viele Betroffene aufgrund der damit verbundenen Kosten keine realistische Option ist. Die von der SPD mitgetragene Reform des Medizinal-Cannabisrechts in der vergangenen Wahlperiode, durch die der Zugang zu medizinischem Cannabis deutlich erleichtert wurde, wollen wir erhalten. Deshalb sehen wir auch weitere Einschränkungen des Zugangs zu medizinischen Cannabisblüten kritisch.

Mir ist bewusst, dass diese Ausführungen den Wegfall der Kostenübernahme für persönlich Betroffene nicht weniger belastend machen. Umso wichtiger ist es uns, die Auswirkungen der Neuregelung auf die betroffenen Patientinnen und Patienten ernst zu nehmen und die weitere Entwicklung genau zu beobachten.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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