Wie können Sie es verantworten das die Cannabisblüten nicht mehr im Leistungskatalog der Krankenkassen sind?
Wir sind 65090 Cannabispatienten und dringend auf unsere Therapie angewiesen. Wie kann es sein das von sparen die Rede ist obwohl jeder wo Ahnung von diesem Thema hat weiß, das die Kisten nun steigen da Extrakte teurer sind und die Wirkung nicht besser ist.Die Blüten sind die Ursprungsform in dieser sind die wichtigsten Terpene enthalten.Der Hersteller des neuen Fertigarzneimittel hatte ja viel gespendet vor der Wahl, mit dem Wunsch das die Blüten aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.Seltsam das genau das eintrifft und wir Patienten im Stich gelassen werden.Das neue Gesetz verstößt zugleich gegen das Grundgesetz.Denn jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das ist durch das neue Gesetz nicht mehr gegeben.Daher müssen wir kranken Patienten nun massenhaft klagen weil die Politiker wieder einmal versagt haben.Mit freundlichen Grüßen Michael M.
Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Ich kann gut nachvollziehen, dass die Neuregelung für Patientinnen und Patienten, die seit Jahren ärztlich begleitet mit Cannabisblüten behandelt werden, eine große Unsicherheit bedeutet.
Die Neuregelung ist inzwischen in Kraft. Cannabisblüten können seit dem 30. Juli 2026 grundsätzlich nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Andere Cannabisarzneimittel, darunter standardisierte Extrakte und bestimmte Fertigarzneimittel, bleiben weiterhin im Leistungsanspruch.
Mir ist dabei wichtig, zwischen zwei Dingen klar zu unterscheiden: Gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle und den Bezug von Cannabis über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass schwerkranke Patienten, die seit Jahren in einer ärztlich begleiteten Therapie sind, pauschal unter einen Missbrauchsverdacht gestellt werden.
Gleichzeitig ist es nachvollziehbar, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei Arzneimitteln auf Qualität und eine möglichst verlässliche Dosierung achten. Ob ein standardisierter Extrakt oder ein anderes Cannabisarzneimittel im konkreten Fall einen gleichwertigen Ersatz für Cannabisblüten darstellt, kann aber nicht pauschal beantwortet werden. Das muss medizinisch im Einzelfall beurteilt werden.
Deshalb halte ich es für wichtig, die Auswirkungen der Neuregelung jetzt genau zu beobachten. Die erwarteten Einsparungen müssen sich auch tatsächlich ergeben. Gleichzeitig darf es nicht zu medizinischen Nachteilen oder Versorgungsproblemen für Patienten kommen. Sollte sich zeigen, dass die Regelung in der Praxis zu Problemen führt, muss sie entsprechend überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
Den von Ihnen angesprochenen Zusammenhang zwischen Spenden eines Herstellers und der politischen Entscheidung kann ich nicht bestätigen.
