Eine generelle Neuauszählung ist nur dann vorgesehen, wenn konkrete und belastbare Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorliegen, die das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Nach aktuellem Stand gibt es hierfür keine ausreichenden Anhaltspunkte.
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Hierfür sehe ich keine Notwendigkeit.
Wahlen in Deutschland sind transparent und zuverlässig.
Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat diese Einsprüche in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2025 beraten und die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 21/3100 abgegeben. Diese finden Sie unter:
Jeder Einspruch gegen ein Wahlergebnis ist sorgfältig und mit Ernsthaftigkeit zu prüfen
Selbstverständlich ist es im Interesse aller, dass jede Bundestagswahl korrekt ausgezählt wird. Ich sage das auch aus eigener Anschauung, meinem Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg habe ich denkbar knapp mit nur 66 Stimmen verpasst. Auch ich habe seinerzeit eine Nachzählung angestrengt, die in Teilen gewährt wurde, letztlich aber nicht zu einem anderen Ergebnis führte.