Antwort ausstehend von Astrid Timmermann-Fechter CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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Antwort ausstehend von Linda Heitmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 24.11.2025 von Pascal Leddin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Antwort 27.01.2026 von Ellen Demuth CDU
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss hat den Einspruch zurückgewiesen, da kein mandatsrelevanter Verstoß festgestellt wurde. Dieser Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses bin ich sowie die Mehrheit des Deutschen Bundestages im Dezember 2025 gefolgt.
Antwort ausstehend von Aaron Valent Die Linke
Antwort 15.12.2025 von Stefan Seidler SSW
Bei konkreten Hinweisen auf systematische Wahlfehler wäre eine Neuauszählung nötig. Belastbare Anhaltspunkte dafür liegen mir derzeit nicht vor.