Ich persönlich stehe der ärztlichen Homöopathie im Sinne evidenzbasierter Komplementärmedizin offen gegenüber. Wenn eine Kasse auf Homöopathie basierende Leistungen als freiwillige Leistung anbieten möchte, dann sollte ihr das frei stehen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.04.2026 von Stephan Pilsinger CSU
Antwort ausstehend von Judith Gerlach CSU
Antwort 11.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.
Antwort 16.06.2026 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für uns Grüne ist wichtig, beides zusammenzudenken: das Recht jeder und jedes Einzelnen auf eine selbstbestimmte Therapieentscheidung sowie die Verantwortung der Solidargemeinschaft, Beiträge grundsätzlich nur dort einzusetzen, wo ein nachweisbarer medizinischer Nutzen besteht.
Antwort 07.07.2026 von Tanja Machalet SPD
Die Streichung homöopathischer Leistungen aus der GKV-Erstattung hat also sehr wohl eine Einsparwirkung für die gesetzlichen Krankenkassen.
Antwort 27.05.2026 von Stefan Schwartze SPD
Ziel ist es, Mittel stärker auf Leistungen zu konzentrieren, deren Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweislich belegt ist