Homöopathie in der GKV: Ihre Position zur Empfehlung der Finanzkommission
Sehr geehrter Herr Schwartze,
Die Finanzkommission sucht nach Stellschrauben zum Kosteneinsparen. Zitat aus deren Bericht: „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ – Finanzwirkung: „0 €“
Das kann nur bedeuten, dass durch die Streichung homöopathischer Mittel sogar Mehrkosten entstehen.
Wie begründen sie diese Streichung, die außerdem eine freiwillige Leistung der Krankenkasse ist, wenn dadurch nichts gespart wird, sogar Mehrkosten entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt wird?
Sehr geehrte Frau H.,
die gesetzliche Krankenversicherung ist dem Grundsatz verpflichtet, Leistungen nach Wirksamkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit auszurichten. Vor diesem Hintergrund wird die Erstattung homöopathischer Leistungen kritisch diskutiert, da für diese kein wissenschaftlich belastbarer Wirksamkeitsnachweis im Sinne der evidenzbasierten Medizin vorliegt.
Die von Ihnen angesprochene Finanzwirkung macht deutlich, dass es hierbei nicht primär um kurzfristige Einsparungen geht. Vielmehr steht die grundsätzliche Frage im Mittelpunkt, wie Beitragsmittel verantwortungsvoll eingesetzt werden. Ziel ist es, Mittel stärker auf Leistungen zu konzentrieren, deren Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweislich belegt ist.
Unabhängig davon können Versicherte solche Angebote weiterhin privat in Anspruch zu nehmen. Auch die Krankenkassen behalten vielfältige Möglichkeiten, sich über andere Satzungsleistungen im Wettbewerb zu unterscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze
