Mit dem CanG soll die Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend geändert werden, dass der reine Besitz von Cannabis, wenn keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, nicht mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann
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Antwort 11.03.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 13.05.2024 von Volker Wissing parteilos
Die Fahrerlaubnisverordnung kennt Möglichkeiten des Entzugs der Fahrerlaubnis aufgrund von Erkrankungen oder gesundheitlichen Mängeln.
Antwort 19.02.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im CanG selbst wird kein neuer THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr festgelegt, insofern dürften entsprechende Fahrerlaubnisentzüge ihre Gültigkeit behalten.
Antwort 22.02.2024 von Dirk Heidenblut SPD
da das Gesetz ja noch keinen neuen Grenzwert konkret regeln wird, kann es dazu also auch keine Veränderungen geben, auch wenn ich das sehr bedauere.
Antwort 29.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Cannabismissbrauch vorliegt.
Antwort 09.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Derzeit lassen wir alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.