Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung
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Antwort 17.07.2023 von Bärbel Kofler SPD
Antwort 10.08.2023 von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die von Ihnen beschriebene Regelung ist ein Kompromiss in der Ampel-Koalition und damit eine Situation, die wir in einer Demokratie immer wieder eingehen.
Antwort 18.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 17.07.2023 von Bärbel Kofler SPD
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 bis zum Auslaufen der Preisbremsen Anwendung und gilt somit nicht rückwirkend
Antwort 12.07.2023 von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geschieht unabhängig von der parlamentarischen Sommerpause, denn diese betrifft nur die Abgeordneten, nicht die Verwaltungsebene.