Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die Einstufung einzelner Personen als gesichert rechtsextrem ermöglicht weder nach § 45 StGB noch nach Art. 18 GG den Ausschluss vom politischen Handeln. Willkür darf es in keinem Fall geben – das unterscheidet unseren demokratischen Rechtsstaat von autoritären Systemen.
Bei einem Scheitern des Verbotsantrags erhielte die AfD faktisch ein „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein – dieses Risiko einzugehen, halte ich für nicht vertretbar
Bei der Stoffblume, die ich zur konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestags am Revers trug, handelt es sich nicht um eine Kornblume.
Die AfD will das Pflegegeld nicht kürzen.