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Die Einfuhr von Cannabis, zum Beispiel aus den Niederlanden, ist nicht erlaubt. Die Mitgliedschaft in einer Einbauvereinigung muss nicht zeitaufwändig sein.
Um der Vielseitigkeit unterschiedlicher Lebenssachverhalte gerecht werden zu können, bedarf jeder Einzelfall der individuellen Beurteilung. Wir als Gesetzgeber regeln die Dinge daher zunächst abstrakt-generell und geben dann den Behörden einen Ermessensspielraum um Einzelfallgerechtigkeit zu ermöglichen.
Ich teile die Kritik der Ärztefachverbände an der Legalisierung.
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Außer in Deutschland ist der Besitz, Konsum oder Transport von sogenanntem rekreativem Cannabis (Gebrauch als Genussmittel) in jedem Land der EU verboten und fällt in 26 Ländern unter das Strafrecht oder wird zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet. Deshalb darf man diese Substanz logischerweise dort auch nicht einführen.