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Das Sterbegeld der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2003 unter der Rot-Grünen-Regierung abgeschafft. In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber beim Tod Betriebsangehöriger eine Sterbebeihilfe, so vor allem im öffentlichen Dienst.
ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, im Bundesinnenministerium nach dem aktuellen Stand zu fragen. Dort setzt man sich aktuell mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinander
Aktuell ist die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzesentwurfs, welches das Beamtenrecht und damit verbunden den Umfang der Alimentation von Bundesbeamt:innen regelt, noch nicht abgeschlossen.
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat bereitet einen Gesetzesentwurf für Besoldungs- und Versorgungsempfänger vor.
Frau Ministerin Faeser hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Bundesregierung für Besoldungs- und Versorgungsempfänger einen verfassungskonformen Vorschlag machen wird.