Bis zu diesem Zeitpunkt werden Personen, die unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten haben, damit rechnen müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird.
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Antwort 17.01.2022 von Hendrik Hering SPD
Antwort 07.01.2022 von Ingo Gädechens CDU
Persönlich und aus Sicht eines diesbezüglichen „Laien“, der die Diskussion der Thematik und die Details nicht vertieft kennt, kann ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen. Daher habe ich meine Fachkolleginnen und -kollegen auch gebeten, dieses Thema erneut aufzunehmen und zu prüfen
Antwort 14.12.2021 von Mahmut Özdemir SPD
Ich sehe hier die Gefahr, dass auch ggf. unschuldige Personen öffentlich/online an den Pranger gestellt werden könnten, was im Zweifelsfall der privaten Strafverfolgung Tür und Tor öffnet und definitiv kein wünschenswerter Zustand wäre
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU
Antwort 06.12.2021 von Stephan Brandner AfD
Natürlich kann man das. Die Resolution des Europarats, auf die Sie anspielen, hat leider keine verpflichtende Wirkung.