Vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 ist zunächst prioritär das Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben worden, um die Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes sicherzustellen.
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hier habe ich die Frage bereits beantwortet
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im Herbst 2023 sollen auf die Anpassung der Besoldung der bayerischen Beamten und Pensionäre übertragen werden.
Der Familienergänzungszuschlag wurde im vergangenen September durch eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes beschlossen. Seit dem Jahreswechsel ist diese Änderung in Kraft.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder wird im Herbst mit Tarifverhandlungen beginnen, deren Ergebnis dann wahrscheinlich auf die Landesbeamtinnen und -beamten in Rheinland-Pfalz übertragen wird.
Mit den Anpassung bei der Beihilfe und den Zuschlägen haben wir in Sachsen ein Modell kreiert, das einen sicherlich innovativen Weg geht, aber das Ziel doch erreicht und dabei alle verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.