die SPD hat zum Thema Cannabis eine klare Haltung: Die Verbotspolitik der vergangenen Jahrzehnte ist nachweislich gescheitert, der Konsum von Cannabis ist gesellschaftliche Realität.
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Der Cannabiskonsum im öffentlichen Nahverkehr ist bundesweit verboten. Hier ist es entscheidend, dass die Betriebe das generelle Rauchverbot konsequent umsetzen.
Derzeit ist das sicher noch nicht der Fall, insofern bin ich mit meiner Meinung ein Einzelfall.
Gesetze gelten für alle. Wenn Sie Autofahren und ihr THC-Wert pro Milliliter Blutserum unter dem Grenzwert 3,5 Nanogramm liegt, haben Sie nichts zu befürchten.
Grundsätzlich gilt mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, dass eine Eintragung im Bundeszentralregister über eine Verurteilung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes tilgungsfähig ist, wenn die verurteilte Person wegen des unerlaubten Umgangs mit Cannabis strafgerichtlich verurteilt worden ist und das nun geltende Recht für die Handlungen keine Strafe mehr vorsieht oder nur noch eine Geldbuße besteht