Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die Expert*innen haben dabei grundlegend drei Punkte empfohlen: Es soll keinen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol geben, es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening notwendig und: Es wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum vorgeschlagen,
Die Festlegung eines Grenzwerts von Cannabis ist nicht trivial.
wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.
Cannabis wird im Verkehr wie Alkohol behandelt. Falsch ist, dass 3,5 ng THC direkt zu einer MPU führen und dass dies bei Alkohol erst bei 1,6 ‰ der Fall ist.
Der Grenzwert wurde von einer unabhängigen, interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie dem Bereich der Polizei festgelegt.