Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
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Antwort 21.12.2023 von Ulrike Bahr SPD

Antwort 16.01.2024 von Cornelia Seibeld CDU
die Änderungen am Landesbesoldungsgesetz befinden sich demnächst in der parlamentarischen Abstimmung.
Antwort 08.12.2023 von Johann Saathoff SPD
Leider kann ich Ihnen keine andere Antwort geben, als dass die regierungsinterne Abstimmung zum Gesetzentwurf eines Bundesbesoldungs- und - versorgungsangemessenheitsgesetzes – BBVAngG - andauert und es noch keinen Kabinetttermin gibt.
Antwort 15.12.2023 von Martin Gerster SPD
Erst wenn ein Kabinettsbeschluss vorliegt und als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, beginnt das parlamentarische Verfahren.
Antwort 26.11.2024 von Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
ich habe Ihnen eben eine Antwort auf die zweite Frage von Ihnen geschrieben.
Antwort 05.12.2023 von Björn Thümler CDU
Bisher wurden diese Abschlüsse der Tarifbeschäftigen immer auch 1:1 auf die Beamten übertragen!