Das geltende Beamtengesetz stammt noch aus 1951 und lehnt an das Weimarer Beamtenrecht an ! Warum ist es bis heute nicht, der gesellschaftlichen Realität entsprechend, fortentwickelt (Art33(5)GG) ?

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Omid Nouripour
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Frage von Hans M. •

Das geltende Beamtengesetz stammt noch aus 1951 und lehnt an das Weimarer Beamtenrecht an ! Warum ist es bis heute nicht, der gesellschaftlichen Realität entsprechend, fortentwickelt (Art33(5)GG) ?

Herr Nouripour,

Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Höhe und insbesondere auf den unveränderten Bestand von Besoldung und Versorgung von Beamten!

Der Gesetzgeber kann z. B. auf Grund gesamtgesellschaftlicher Veränderungen, systemimmanent Umstellungen vornehmen, dies ist geltende Rechtsprechung

https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/versorgung.html

Art33(5) GG : "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ...FORTZUENTWICKELN ".

Warum klafft zwischen den Renten und den Pensionen eine wachsende Gerechtigkeitslücke, dies im 21.Jhr, einer rot/grünen Regierung und der großen demokratische Mehrheit (81%), die Beamtenprivilegien abschaffen will?

https://insm.de/aktuelles/pressemitteilungen/insm-umfrage-grosse-mehrheit-will-beamtenprivilegien-abschaffen

Wann fangen die Grünen endlich an, wenigstens die Alimentierung der Bundesbeamten der gesellschaftl Realität des 21Jhr. anzupassen / nach Art33(5) GG fortzuentwickeln?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Eine dauerhaft gesicherte, leistungsfähige Verwaltung ist für die Funktionsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Beamt*innen und Soldat*innen erbringen hier einen enormen persönlichen Einsatz.

In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist sich des Spannungsverhältnisses zwischen dem Berufsbeamtentum und den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungssystemen allerdings sehr bewusst.

Grundsätzlich unterstützen wir den Vorschlag, auch Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Allerdings wäre dies ein sehr komplexes und langwieriges Unterfangen: Das Berufsbeamtentum ist verfassungsrechtlich eng mit dem sogenannten Alimentationsprinzip verbunden. Danach ist der Dienstherr (also zum Beispiel der Bund) verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Das Grundgesetz gesteht ihnen aufgrund ihrer besonderen Verpflichtungen also eine bestimmte Mindestvergütung zu. Würden Beamt*innen in die gesetzliche Rente einbezogen, müsste dies über zusätzliche Betriebsrenten berücksichtigt werden. Zudem bräuchte es hinreichende Übergangszeiträume und ein zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Vorgehen. Das Beamt*innenrecht und damit auch die Frage der Art einer Krankenversicherung werden durch Bund und Länder jeweils für ihre eigenen Beamt*innen geregelt. Außerdem dürfte eine verpflichtende Einbeziehung aller bereits privat versicherten Beamt*innen in die GKV aus verfassungsrechtlichen Gründen schwierig umsetzbar sein. Eine mögliche neue Regulierung müsste sich also auf Neu-Beamt*innen beziehen, wodurch die finanziellen Effekte erst im Laufe der Jahre sichtbar würden.

Geprüfte Informationen zum Beamt*innenrecht finden Sie hier:
Beamtenrecht allgemein

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour

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