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Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.
Da sich der vorliegende Gesetzentwurf allerdings noch nicht einmal im parlamentarischen Verfahren befindet, kann ich Ihnen zu den zukünftigen Regelungsgehalten keine Auskunft geben.
Unser Fokus liegt nicht auf Kleinanleger*innen oder Sparer*innen, sondern auf sehr hohen Kapitalerträgen und großen Vermögen, bei denen ein stärkerer Beitrag zum Gemeinwohl gerechtfertigt ist.
Die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ ist für Rentnerinnen und Rentner in der Regel von Vorteil.