Ab wann wird der gedeckelter Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent pro kWh im Bundestag verhandelt und abgesengt?

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Frage von Dieter R. •

Ab wann wird der gedeckelter Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent pro kWh im Bundestag verhandelt und abgesengt?

Sehr geehrter Herr Post, Nach ersten Praxiserfahrungen hat die Bundesregierung Änderungen für die Strompreisbremse beschlossen. Die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde entlastet Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig. Heizstrom ist nämlich in der Regel deutlich billiger als Haushaltsstrom. Trotzdem kam es auch hier zu starken Preisanstiegen. Damit die Entlastung bei den Haushalten ankommt, will die Bundesregierung den gedeckelten Preis für Heizstrom und für Nachtstrom von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde senken.

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Sehr geehrte Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Absenkung der Preisbremse für Heizstrom hat der Deutsche Bundestag mit der Änderung des Strompreisbremsengesetzes am 23.06.2023 verabschiedet. Mit diesem Gesetz deckeln wir den Heizstrom und den Nachtstrom künftig auf 28 Cent/kWh. Der Preisdeckel wird ab dem 01.08.2023 greifen und Haushalte entlasten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen, und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

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