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Aus welchen Gründen könnte die SPD für den Antrag zur Abschaffung der Angemessenheitsprüfung stimmen und es somit Menschen mit wenig Geld erschweren einen sicheren langfristigen Therapieplatz zu beko

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Adis Ahmetović
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Frage von Ruth B. •

Aus welchen Gründen könnte die SPD für den Antrag zur Abschaffung der Angemessenheitsprüfung stimmen und es somit Menschen mit wenig Geld erschweren einen sicheren langfristigen Therapieplatz zu beko

Es wird davon ausgegangen, dass die intensive, menschenzentrierte Arbeit, die wissenschaftlich bewiesenermaßen langfristig nachhaltige positive Veränderungen bewirkt, durch dieses Vorhaben eingedämmt wird. Am Ende drohen schnelle, unpersönliche Kurzzeittherapien, die Menschen mit komplexen Bedarfen nicht langfristig stabilisieren können.Dies wird den Staat und die Solidargemeinschaft auf lange Sicht teurer zu stehen kommen. Daten der Techniker Krankenkasse und der Universitäten Mannheim und Trier (Modellprojekt Qualitätsmonitoring) belegen unmissverständlich, dass jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro zwischen 2 und 4 Euro an gesamtgesellschaftlichen Folgekosten einspart (ROI von 1:3,26) – insbesondere durch die Vermeidung von langen Arbeitsunfähigkeiten, Arbeitsplatzverlusten und extrem teuren stationären Klinikauf. https://www.aerzteblatt.de/archiv/modellprojekt-qualitaetsmonitoring-in-der-psychotherapie-die-diskussion-beginnt-erst-65435342-46bb-4513-a3ce-90380e804854.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die geplanten Änderungen beschäftigen derzeit sowohl Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als auch zahlreiche Patientinnen und Patienten. Dazu haben mich in den vergangenen Tagen viele Zuschriften erreicht. Die darin geäußerten Sorgen und Bedenken habe ich zum Anlass genommen, mich intensiv mit den Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitikern meiner Fraktion auszutauschen. Dabei habe ich die Rückmeldungen aus meinem Wahlkreis und aus den zahlreichen Schreiben ausdrücklich eingebracht und deutlich gemacht, wie wichtig verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung sind.

In diesen Gesprächen wurde mir erläutert, dass die Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung nach Auffassung der Gesundheitspolitiker keine Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen bedeutet. Vielmehr soll verhindert werden, dass es künftig erneut zu nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen kommt, wie sie in den vergangenen Jahren erfolgt sind.

Klar ist, dass die gemeinsame Selbstverwaltung weiterhin verpflichtet bleibt, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen. Ebenso sollen die bislang für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehenen Vergütungsmittel auch nach der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der Psychotherapie erhalten bleiben und nicht anderen Fachgruppen zugutekommen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden zudem weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert beteiligt.

Darüber hinaus haben mir die Gesundheitspolitiker versichert, dass die von den Berufsverbänden geäußerten Sorgen ernst genommen werden. Deshalb wird morgen ein Entschließungsantrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, unmittelbar nach der Sommerpause weitere gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung der Versorgungskontinuität bei begonnenen Behandlungen sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für definierte psychotherapeutische Leistungen.

Mir ist bewusst, dass diese Erläuterungen nicht alle offenen Fragen ausräumen. Deshalb werde ich die weiteren parlamentarischen Beratungen aufmerksam begleiten und mich auch künftig dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung gestärkt und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Praxen verlässlich ausgestaltet werden. Denn eine gute psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems – im Interesse der Behandelnden ebenso wie der Patientinnen und Patienten.

Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewandt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB

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