Frage an Agnieszka Brugger bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Agnieszka Brugger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Alex K. •

Frage an Agnieszka Brugger von Alex K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Brugger,

sehr wahrscheinlich ist meine Anfrage vom 29.01.2015 an Sie untergegangen. Ich möchte sie hiermit nocheinmal zu Ihrer Meinung bitten, Vielen Dank für Ihr kurzes Statment.

Sehr geehrte Frau Brugger,

Ihre Offenheit zum Thema Nebeneinkünfte und Geschenke sind sehr lobenswert, siehe auch
http://www.abgeordnetenwatch.de/agnieszka_brugger-778-78052.html

Die Geldgabe an Bündnis 90/die Grünen ist eine Art ungeschriebenes Gesetz?, richtig. Mir ist bekannt das sich einige Abgeordnete der parteiinternen Vorgabe widersetzt haben und entsprechend behandelt worden -- bei direkt gewählten Mandaten wäre das alles kein Problem --> Änderung Wahlrecht notwendig.

Ich bin folgender Meinung. Die Finanzierung von Parteien und das Wahlrecht sollte grundlegend geändert werden. Die Parteien empfangen Gelder vom Bund, das sollte so bleiben. Weiterhin empfangen die Parteien die Abgeordnetengelder, siehe oben.
Spenden an Parteien sollten ab 500 Euro veröffentlicht werden, auch die verdeckten Spenden durch Schaltung von Werbung usw., die nach einer Gesetzänderung zu Spenden extrem zugenommen haben, aber nicht unter Spenden in der Buchhaltung auftauchen.
Transparent ist die aktuelle Parteifinanzierung noch lange nicht, hier sollte dringend nachgebessert werden.
Sind Sie nicht auch der Meinung?

Die Änderung des Wahlrecht hin zu nur noch direkt gewählten Mandaten gefällt den Abgeordneten zwar nicht, aber wäre die Konsequenz für eine gute Demokratie und Transparenz.

Gibt es in der grünen Partei dazu aktuell Übelegungen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kretzschmar,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mehr Transparenz und schärfere Regeln bei der Parteienfinanzierung sind auch für uns Grüne wichtige Anliegen. Die Ausgestaltung der Parteienfinanzierung entscheidet darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobbyakteuren sind. Ist die Parteienfinanzierung intransparent, fehlt der Öffentlichkeit die Möglichkeit für Kontrolle und Kritik. Zudem spiegelt die Parteienfinanzierung gesellschaftliche Ungleichgewichte wider. Nur finanzstarke Interessengruppen oder Einzelpersonen verfügen über die nötigen Mittel, um eine Partei gezielt zu fördern.

Intransparenz und Skandale bei der Parteienfinanzierung schaden der Demokratie, weshalb die grüne Bundestagsfraktion fordert, Unternehmensspenden an Parteien generell zu verbieten und Spenden von natürlichen Personen auf 100.000 Euro pro Jahr und Partei zu begrenzen. Auch die Veröffentlichungsgrenzen für Parteispenden müssen abgesenkt werden, um den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah die Möglichkeit zu geben, mögliche Verstrickungen zu erkennen. So fordern wir Grüne, dass Spenden von mehr als 5.000 Euro im jährlichen Rechenschaftsbericht aufgeführt und Spenden von mehr als 25.000 Euro unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt werden müssen. Des Weiteren sind wir Grüne der Ansicht, dass das Parteiensponsoring den gleichen Transparenzpflichten und Obergrenzen wie Parteispenden unterworfen werden sollte. Eine Grenze von jährlich 5.000 Euro halten wir für ausreichend, bei einer Grenze von 500 Euro wären auch schon Kleinstspenden von monatlich 50 Euro betroffen, die persönlichen Daten dieser Spenderinnen und Spender müssten veröffentlicht werden. Das stünde in Anbetracht der vergleichsweise geringen Summe nicht im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand und dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

In der letzten Legislaturperiode haben wir Grüne einen Gesetzentwurf mit unseren Forderungen vorgelegt, doch die anderen Parteien verweigern sich diesem. (Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711877.pdf .) Doch beim Kampf für die Integrität der politischen Institutionen werden wir Grüne nicht locker lassen.

Ihre Position zur Abschaffung der Verhältniswahl teile ich allerdings nicht. Das Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ist eine ausgewogene Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl, die Hälfte der Abgeordneten wird über Direktmandate in den einzelnen Wahlkreisen gewählt, die übrigen über die von den Parteien aufgestellten Landeslisten. Das sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in ihren Wahlkreisen direkt vertreten werden und die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag trotzdem dem Willen der Wählerinnen und Wählern entsprechen. Bei einer reinen Wahl über Direktwahlkreise würde ein erheblicher Teil der abgegebenen Stimmen komplett unter den Tisch fallen, das finde ich nicht demokratisch.

Bei der Bundestagwahl wird über die Zusammensetzung des Parlaments und die künftige Bundesregierung abgestimmt. Natürlich ist auch nicht unerheblich, welche Personen im Bundestag sitzen. Entscheidend aber ist doch, dass die Wählerinnen und Wähler anhand der Parteiprogramme eine inhaltliche Entscheidung über den Kurs des Landes treffen können. Die Aufgabe der Parteien ist es, diese Programme zu erarbeiten und weiterzuentwickeln, sie sind dafür unerlässlich. Durch die Aufstellung der Landeslisten können die Parteien ihr Programm mit konkreten Personalvorschlägen verbinden, das schafft auch eine gewisse Verbindlichkeit über die Wahl hinaus.

Ein Wahlrecht nach Ihren Vorstellungen wäre eine rein lokale Personenwahl. Sie könnten wie bisher eine Person aus ihrem Wahlkreis direkt in das Parlament entsenden, hätten aber deutlich weniger Einfluss auf die inhaltliche Programmatik der Regierung. Ich kann darin keinen Vorteil erkennen.

Freundliche Grüße

Agnieszka Brugger

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