Guten Tag Frau Brugger, Warum werden Beitragszahler nicht stärker in die Diskussion über Umfang und Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsprogramms einbezogen?
Sehr geehrte Frau Brugger,
mir ist wichtig zu betonen, dass ich die Unabhängigkeit von Nachrichten und politischer Berichterstattung ausdrücklich unterstütze. Eine Einflussnahme von Bürgern oder politischen Mehrheiten auf redaktionelle Entscheidungen halte ich für problematisch.
Anders bewerte ich jedoch den Bereich der Unterhaltung. Formate wie Krimiserien, Musiksendungen, das Traumschiff, der Fernsehgarten oder kostenintensive Sportrechte werden ebenfalls aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die Bürgerinnen und Bürger haben derzeit jedoch kaum Möglichkeiten, Einfluss auf Umfang und Prioritäten dieser Angebote zu nehmen.
Sollte es aus Ihrer Sicht Instrumente geben, mit denen Beitragszahler regelmäßig ihre Einschätzung zur Ausgestaltung des Unterhaltungsangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einbringen können? Wäre es denkbar, dass solche Rückmeldungen bei der Festlegung des Programmauftrags stärker berücksichtigt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre konkrete Frage zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR).
Frau Brugger teilt Ihre Einschätzung, dass Nachrichten, politische Berichterstattung und redaktionelle Entscheidungen des ÖRR staatsfern und unabhängig bleiben müssen. Eine unabhängige, verlässliche und ausgewogene journalistische Berichterstattung trägt gerade in Zeiten von zunehmender Propaganda, interessengeleiteter Desinformation und Polarisierung fundamentale Bedeutung für unsere Demokratie.
Dafür braucht es Medien, die finanziell von Medienmogulen und Oligarchen ebenso unabhängig sind wie von wechselnden politischen Mehrheiten. Genau dazu trägt der Rundfunkbeitrag bei. Als Außenpolitikerin beobachtet Frau Brugger immer wieder, welch schweren Stand Pressefreiheit und unabhängiger Journalismus in vielen Ländern haben. Es ist deshalb kein Zufall, dass Demokratiefeinde alles daransetzen, den ÖRR anzugreifen und zu delegitimieren.
Das ist jedoch keinesfalls zu verwechseln mit konstruktiver Kritik und gesellschaftlicher Debatte, die stets möglich sein muss und sogar notwendig ist. Ihre Frage, wie Beitragszahler*innen bei der grundsätzlichen Ausrichtung des ÖRR stärker Gehör finden könnten, hält Frau Brugger daher für sehr berechtigt, gerade auch mit Blick auf Unterhaltungsangebote, Sportrechte oder besonders kostenintensive Formate.
Unterhaltung widerspricht dabei jedoch nicht grundsätzlich dem Auftrag des ÖRR. Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Auftrag zur Grundversorgung bedeutet konkret, dass die Medien des ÖRR mit ihren Angeboten möglichst viele Menschen erreichen sollen. Dazu können auch populäre und reichweitenstarke Inhalte zählen, wie beispielsweise Unterhaltungsformate oder Sportübertragungen. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass solche Angebote nachvollziehbar begründet werden und einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen.
Eine direkte Einflussnahme von Beitragszahler*innen auf einzelne Sendungen oder redaktionelle Entscheidungen halten wir allerdings nicht für den richtigen Weg. Öffentlich-rechtliches Programm darf nicht nur dem Mehrheitsgeschmack folgen. Sein Auftrag ist es gerade auch, Angebote für ganz unterschiedliche Altersgruppen, Regionen, kulturelle Interessen und Minderheiten bereitzustellen.
Unser Fazit ist daher: Ja, die Perspektiven der Beitragszahler*innen sollten bei der Weiterentwicklung des Programmauftrags stärker und transparenter einbezogen werden. Nein, daraus sollte kein Abstimmen über einzelne Sendungen werden. Entscheidend sind eine bessere gesellschaftliche Kontrolle, mehr Transparenz und ein öffentlich-rechtliches Angebot, das seinen Auftrag für die gesamte Gesellschaft nachvollziehbar erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Team Agnieszka Brugger
