Frage an Albert Stegemann bezüglich Finanzen

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Albert Stegemann
CDU
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Frage von Heinz E. •

Frage an Albert Stegemann von Heinz E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Stegemann,

wie stehen Sie zum Thema: Bewertungsreserven in Lebensversicherungen.
Da meine Lebensversicherung in Kürze zur Auszahlung ansteht, würde mich Ihre
Meinung dazu sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Eilers

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eilers,

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage in Sachen Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen. Gerne teile ich Ihnen meine Einschätzung zur Ausschüttung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen mit.

Für Ihre Verunsicherung angesichts der aktuellen Berichterstattung habe ich durchaus Verständnis. Allerdings geht es bei der Diskussion um eine Anpassung der gesetzlichen Regelung der Bewertungsreserven nicht darum, die Versicherungen oder deren Aktionäre zu schonen, sondern nur darum die Bewertungsreserven innerhalb der Versichertengemeinschaft, also unter allen Versicherten, fair aufzuteilen.

Würde es bei der bisherigen Regelung bleiben, würden Sie jedoch von einer Wertsteigerung profitieren, die nur „auf dem Papier“ existiert. Es gilt zu beachten, dass es sich bei den Bewertungsreserven nur um (zwischenzeitliche) Buchgewinne und eben nicht um tatsächlich realisierte Erträge handelt. Diese Buchgewinne haben aktuell eine ganz besonders hohe Dimension erreicht, weil langlaufende Anleihen, in denen ein Großteil der Versichertengelder angelegt ist, derzeit besonders hohe Kurse verzeichnen. Eine Anpassung ist vor diesem Hintergrund geboten und gerecht, weil ansonsten zu Gunsten von Wenigen jetzt erhebliche Buchgewinne realisiert würden, die Masse der Versicherten aber deutliche Nachteile erleiden würde.

Daher kommen auch bei einer Neuregelung nur solche Maßnahmen in Betracht, die einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen ausscheidender und in der Versichertengemeinschaft verbleibender Versicherungsnehmer darstellen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Versicherungsnehmer auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten gleichermaßen angemessene Erträge aus ihren Lebensversicherungen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Stegemann

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