Soll das Angehörigenentlastungsgesetz wieder abgeschafft werden?
Sehr geehrter Herr Stegemann,
es ist ein Unterschied, ob man ein 'Erbenschutzprogramm' einschränken möchte oder ob man Arbeitnehmer noch mehr belasten will. Es ist verständlich, dass die Politik verhindern möchte, dass Vermögen und Immobilieneigentum an die Nachkommen verschenkt werden und dann nicht für den Pflegefall verwendet werden können, so dass die Allgemeinheit die Pflegekosten zahlen muss.
Ganz anders ist die Situation, wenn die Einkommensgrenze für den Elternunterhalt wieder gesenkt werden soll. Es ist nicht einzusehen, dass einigermaßen gut verdienende und hart arbeitende Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden, wenn diese nicht vorgesorgt haben und nie für ihre Rente gearbeitet haben. Diesen Nachkommen wird die Möglichkeit genommen, genug Rücklagen für Ihre eigene Altersvorsorge zu bilden.
Nach Ihrer letzten Aussage besteht keine Rechtssicherheit mehr.
Haben Sie vor, das Angehörigenentlastungsgesetz abzuschaffen oder einzuschränken?
Sehr geehrte Frau J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre ehrliche und kritische Zuschrift. Ich kann gut nachvollziehen, dass meine Vorstöße Beunruhigung auslösen. Aber wegzuschauen und so zu tun, als sei die Pflegeversicherung im aktuellen Zustand noch lange finanzierbar, wäre unredlich gegenüber den Beitrags- und Steuerzahlern. Als Teilkaskoversicherung stößt das System an seine Grenzen. Wenn wir einen rasanten Anstieg der Pflegebeiträge für alle Arbeitnehmer verhindern wollen, müssen wir offen über die Balance zwischen staatlicher Solidarität und familiärer Verantwortung sprechen.
Es kann nicht sein, dass beträchtliches Vermögen oder Immobilien gezielt an Nachkommen verschenkt werden, damit kurz darauf die Allgemeinheit für die Pflegekosten aufkommen muss. Wenn wir hier ansetzen und die oft ausgenutzten Zehn-Jahres-Fristen bei Schenkungen hinterfragen, ist das ein Gebot der Fairness. Vorhandenes Vermögen muss für die Pflege der Eltern eingesetzt werden, bevor der Staat einspringt.
Anderseits soll wer hart arbeitet und für das eigene Alter vorsorgt nicht bestraft werden. Es geht mir ausdrücklich nicht darum, Durchschnittsverdiener zusätzlich zu belasten. Wenn wir über die Einkommensgrenzen beim Elternunterhalt diskutieren, reden wir über sehr hohe Einkommen. Eine komplette Abschaffung des Angehörigenentlastungsgesetzes steht derzeit nicht zur Debatte. Die 100.000-Euro-Grenze muss jedoch im Zuge der anstehenden Reform debattiert werden dürfen, um das Gesamtsystem zu retten.
Wir müssen diese unbequeme Diskussion jetzt führen, um den Sozialstaat zukunftsfähig zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Stegemann
