Antwort 03.11.2025 von Alexander Dobrindt CSU
Details dazu habe ich im kürzlich im Deutschen Bundestag erläutert. Sie finden meine Rede hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/10/bt-geas.html

Pressebild: © Steffen Böttcher
Details dazu habe ich im kürzlich im Deutschen Bundestag erläutert. Sie finden meine Rede hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/10/bt-geas.html
Die Absicherung der Fußballspiele der 1. und 2. Bundeslieger erfolgt grundsätzlich durch die Landespolizei. Somit sind die Bundesländer die Einsätze und deren Kosten zuständig.