Antwort 10.07.2026 von Alexander Dobrindt CSU
Die Absicherung der Fußballspiele der 1. und 2. Bundeslieger erfolgt grundsätzlich durch die Landespolizei. Somit sind die Bundesländer die Einsätze und deren Kosten zuständig.

Pressebild: © Steffen Böttcher
Die Absicherung der Fußballspiele der 1. und 2. Bundeslieger erfolgt grundsätzlich durch die Landespolizei. Somit sind die Bundesländer die Einsätze und deren Kosten zuständig.