Frage an Alexander Freier-Winterwerb von Prochor L. bezüglich Kultur
Guten Tag Herr Freier-Winterwerb,
Das bevorstehende Loolspalooza spaltet (scheinbar) ein wenig die Gemüter. Zumindest sind die Gegner laut und die Befürworter doch etwas leiser.
Für mich wäre es interessant zu erfahren, wie Sie zu Veranstaltungen solcher Größe in Berliner Grünanlagen inklusive unserer Nachbarschaft (Tteptower Park) stehen.
Danke für die Antwort!
P. L.
Lieber Herr L.,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage zum Festival Lollapalooza und zu größeren Veranstaltungen im Allgemeinen. Zu Lollapalooza habe ich gestern die letzte Abgeordnetenwatch-Anfrage beantwortet und das ist noch aktuell - meine Antwort dazu, Initiativen der BVV zum Schutz des Tretpower Parks und eine Kleine Anfrage von mir zum Thema steht unter der Antwort.
Ich möchte Ihnen deshalb über meine Haltung zu Veranstaltungen in Grünanlagen im allgemeinen antworten. Grundsätzlich ist es so, dass ich finde, dass es ausreichend alternative Möglichkeiten gibt, um größere Veranstaltungen durchzuführen. Wenn ein Veranstalter eine große Veranstaltung in einer Grünfläche durchführt, ist dieses stets begleitet von unglaublich hohen Auflagen, einer dicken geldlichen Sicherungsleistung und vielen, komplizierten Sonderanträgen. Wer eine Veranstaltung in einer Grünanlage plant, muss also mit vielen Wassern gewaschen sein - weil es auf befestigten Flächen um ein vielfaches einfacher und günstiger ist.
Ganz verbieten möchte ich es aber nicht. Man kann dazu stehen wie man will aber ich finde, dass auch das "Hafenfest", die "Treptower Festtage" und "Treptow in Flammen" seine Berechtigung hatten. Ich bin nicht die moralische Instanz, die festlegt was gute und was schlechte Kultur ist. Man muss nicht zur Fanmeile gehen oder zur Einheitsfeier oder zur 150 Jahr-Feier der SPD oder zum Christopher-Street-Day, allerdings haben diese Veranstaltungen ihre Daseinsberechtigung, weil viele Berlinerinnen und Berliner sie besuchen. Ja klar, das meiste findet auf befestigten Flächen statt aber der umliegende Tiergarten wird natürlich mitgenutzt. Das große Problem sind leider immer die Menschen, die sich nicht benehmen können. Wir sehen doch auch im Sommer in unserem wundervollen Treptower Park, dass Leute gerne zu uns kommen aber anschließend ihren Müll im Park liegen lassen - trotzdem würde ich behaupten, dass die übergroße Mehrheit der Menschen ihren Müll anständig entsorgt.
Politik muss dafür sorgen, dass es einen Interessensausgleich gibt, wie in diesem Fall zwischen der Nutzbarkeit der Parks und dem Umweltschutz. Spannend finde ich zu diskutieren, ob es nicht sinnvoll wäre die Häufigkeit der Nutzung einer Grünanlage für Veranstaltungen gesetzlich zu begrenzen. Genauso bin ich offen dafür festzulegen, wie viele Veranstaltungsnutzer pro Quadratmeter eine Veranstaltung frequentieren dürfen, damit die Grünanlage durch die Nutzung nicht zerstört wird.
Das gilt übrigens für alle Bereiche in der Politik. Beispielsweise kann man die Frage (außer man ist Grüner) des Ausbaus des Radwegenetzes nicht absolut regeln, ohne dabei den Fußgängerverkehr und den Autoverkehr mitzubedenken.
Vielleicht noch einen Satz zu Lollapalooza. Es machte für das Genehmigungsverfahren von Lollapalooza keinen Unterschied, ob der Bürgermeister ein rotes Parteibuch hat - so hätte auch ein konservativer, ein sozialistischer oder ein grüner Bezirksbürgermeister entschieden, weil das Gesetz so ist, wie es ist.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet, lege aber gerne nochmal nach, wenn Sie es wünschen.
Herzlicher Gruß
Alex Freier
Liebe Frau Zimmermann,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage. Das Thema Lollapalooza verfolgt mich nun schon seit langem und ist scheinbar zu DEM Wahlkampfthema überhaupt geworden. Mein eigentliches Thema ist die Familien-, Jugend- und Vielfaltspolitik aber diese Themen sind auf Grund der Diskussion um Lollapalooza völlig in den Hintergrund geraten...und das, obwohl sich die Wahl bei uns vor Ort zwischen mir (SPD) und AfD entscheiden wird und Familienpolitik fraktionsübergreifend unterrepräsentiert ist im Abgeordnetenhaus
Grundsätzlich finde ich Festivals toll. Auch, weil es sich bei Lollapalooza um ein betont nachhaltiges Festival handelt und auch ein umfangreiches Angebot für Familie bereit hält. Aber ich habe bedenken, was den Tretpower Park anbetrifft. Auch, weil wir als AnwohnerInnen und BerlinerInnen gerne auf den Park verzichtet haben, als er rekonstruiert wurde. Grundsätzlich ist es so, dass ich als Abgeordnetenhauskandidat zwar eine Meinung zu dem Thema habe aber es nicht verhindern oder befördern kann. Es ärgert mich sehr, dass die mit mir kandidierenden Menschen die Bevölkerung aufstacheln und so tun, als wären sie die Speerspitze der Bewegung. Ich habe mich, auch wenn mir das sicher schadet, nicht an dem Überbietungswettbewerb des am-dagegensten-seins beteiligt.
Ich bin sehr froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem jede Person und jede Institution die Möglichkeit hat Anträge zu stellen, die auch ernsthaft geprüft werden müssen. Es ist gut, dass es nicht die eine Person gibt, die den Daumen heben oder senken kann, ohne dabei auf Recht und Gesetz achten zu müssen.
Genau so ein Vorgang ist es auch bei Lollapalooza gewesen. Mehr als ein Dutzend Behörden auf Bezirks- und Landesebene haben den Gesamtantrag von Lollapalooza geprüft. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben die Veranstalter enorme Auflagen für die Durchführung bekommen. So müssen 2.500.000 Euro in bar hinterlegt werden, alle gemachten Gärten und Flächen werden eingezäunt und es gibt praktisch für jeden Baum einen Ordner - ich würde als Festivalveranstalter auf Grund der enormen Auflagen auf diesen Ort verzichten.
Nun wird das Festival kommen und ich möchte gerne mit Menschen, die Lust darauf haben, am Tag nach dem Festival losziehen und die möglichen Schäden dokumentieren. Damit auch wirklich jeder entstandene Schaden beglichen wird. Das ist das einzige, was ich an dieser Stelle noch machen kann aber es ist etwas, dass nach vorne gerichtet ist und kein Wahlkampfgeplänkel. Nachdem Lollapalooza durchgeführt wurde, will ich zudem, dass unsere Initiativen und Vereine vor Ort den Park auch für ihre Kleinstveranstaltungen (Figurentheater, Cabuwazi, Familienfestchten...) nutzen können. Bislang war der Tretpower Park ja eine heilige Kuh, die von diesen genannten Institutionen nicht genutzt werden konnte.
Als Bezirksverordneter habe ich natürlich im Rahmen der Möglichkeiten der BVV-Arbeit auch zu den hohen Auflagen beigetragen. Die Anträge und eine kleine Anfrage von mir zum Thema, stelle ich unter Ihre Anfrage. Wenn Sie noch Rückfragen haben oder ich ansonsten etwas für Sie tun kann, melden Sie sich gerne. Meine Privatnummer ist 017664097994
Ich wünsche Ihnen ein schönes Restwochenende und grüße Sie herzlich!
Alex Freier
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit Veranstalter und Senat um eine Ersatzfläche für das Lollapalooza zu bemühen. Dabei sind auch Flächen einzubeziehen, die nicht in der öffentlichen Hand sind. Soweit sichergestellt ist, dass keine geeignete Fläche in der Stadt für die Durchführung des Festivals „Lollapalooza“ gefunden wird, sind als letzte Option Teile des Treptower Parks nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn der Veranstalter:
- ein überzeugendes Konzept, welches auch die Sondergärten vom Festival ausschließt, und zur Minimierung und Vermeidung von Schäden am Gartendenkmal sowie Flora und Fauna vorlegt und jedwede, auch erst später erkennbare Schäden, komplett auszugleichen bereit ist und eine angemessene Sicherheitsleistung hinterlegt,
- eine ausreichende Infrastruktur für Ver- und Entsorgungseinrichtungen, insbesondere auch genügend Toiletten, auf und am Rande des Festivals gewährleistet,
- ein Verkehrskonzept entwickelt, das die Anwohnerinnen und Anwohner schont und auf die Nutzung des öffentlichen Nahpersonenverkehrs für An- und Abreise zielt,
- eine lärmmindernde Festivalorganisation des Raum- und Zeitplans nach den Maßgaben des Immissionsschutzgesetzes garantiert,
- die Erreichbarkeit und Arbeit der Archenhold-Sternwarte, des Figurentheaters Grashüpfer, der Insel der Jugend, des Zenners und am Hafen gewährleistet,
- auf die Achtung der Würde der Kriegsgräberstätte Sowjetisches Ehrenmal durch Festivalteilnehmerinnen und -teilnehmer hinwirkt und geeignete Maßnahmen zur Abgrenzung vom Festivalgelände trifft,
- bereit ist, an einer Einwohnerversammlung, die möglichst vor der Entscheidung über den Antrag stattfindet, und einem runden Tisch mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Vertreterinnen und Vertretern von Bürgervereinen und Naturschutzverbänden und den zuständigen Genehmigungsbehörden mitzuwirken und
- die Genehmigungsfähigkeit seines Antrags bis spätestens drei Monate vor der Veranstaltung durch Vollständigkeit und Erfüllung der Auflagen absichert.
Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, gegenüber dem Senat klarzustellen, dass die Genehmigung einer solchen Großveranstaltung eine einmalige Ausnahme darstellt und grundsätzlich zusätzliche Mittel für eine angemessene Pflege und Instandhaltung von Grünflächen erforderlich sind.
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sofern das Festival Lollapalooza genehmigt wird, mit dem Veranstalter abzusichern, dass das Vorfeld der Bühnen und die Verbindungsgänge der beiden Hauptbereiche mittels geeigneter Technik so abgedeckt werden, dass Schäden am Rasen ausgeschlossen werden können.
Begründung:
Auch wenn der Veranstalter für niedergetretenen Rasen aufkommen wird, benötigt es dennoch eine gewisse Zeit zum Nachwachsen. Um die Beeinträchtigungen für die Nutzerinnen und Nutzer des Parks zu minimieren, sollten daher solche Ansätze gewählt werden.
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Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, sofern das Festival Lollapalooza genehmigt
wird, mit dem Veranstalter abzusichern, dass das Vorfeld der Bühnen und die
Verbindungsgänge der beiden Hauptbereiche mittels geeigneter Technik so
abgedeckt werden, dass die Schäden am Rasen minimiert werden können.
*Bezirksverordneten Alexander Freier Betr.: Lollapalooza *
1. Wird das Bezirksamt bei den Vertragsverhandlungen mit dem Veranstalter darauf achten, dass alle von der B W beschlossenen Schutzmaßnahmen verwirklicht werden?
2. Ist es richtig, dass Lollapalooza nicht stattfindet, wenn die umfangreichen Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden können?
3.Kann das Bezirksamt (die Verwaltung) grundsätzlich ohne Prüfung beschließen, dass Lollapalooza nicht stattfindet? Wenn ja,
3.1. Kann der Bürgermeister Oliver Igel (SPD) das Festival ohne Prüfung ablehnen?
3.2 Kann der Stadtrat für Jugend und Öffentliche Ordnung Michael Grunst (Linke) das Festival ohne Prüfung ablehnen?
3.3 Kann der Stadtrat für Kultur Michael Vogel (CDU) das Festival ohne Prüfung ablehnen?
3.4. Kann der Stadtrat für Umwelt und Bauen Rainer Hölmer (SPD) das Festival ohne Prüfung ablehnen?
3.5. Kann das Bezirksamtskollegium als politisches Gremium das Festival ohne Prüfung ablehnen?
3.6 Kann die B W beschließen, dass "Lollapalooza" nicht stattfindet?
3.7 Hätte ein BW-Beschluss irgendeine Auswirkung auf das Genehmigungsverfahren zu Lollapalooza?
4. Wer sonst kann Lollapallooza verbieten?
4.1 Der Abgeordnetenhauskandidat (WK 1) der CDU?
4.2 Der Abgeordnetenhauskandidat (WK 1) der SPD?
4.3 Der Abgeordnetenhauskandidat (WK 1) der Grünen?
4.4 Die Abgeordnetenhauskandidatin (WK 1) der Linken?
4.5 Die Kandidierenden für das Abgeordnetenhaus von Linken, Grünen, CDU mit Unterstützung der AfD und der Botschaft von Belarus?
5. Welche lnvestitionsbestandteile, der insgesamt rund 17 Mio. Euro in den Treptower Park investierten Mittel, sind in welcher Höhe durch eine Beschädigung im Rahmen von Lollapalooza gefährdet?
6. Wie viele Menschen nutzen (ca.) an einem durchschnittlichen T ag den T reptower Park?
7. Welche Kosten für den Staat fallen in der Regel für die Reinigung und Wiederherrichtung des Parks an einem Wochenende (pro Sommer an)?
8. Wie ging das Bezirksamt mit den sicherlich vielen Beschwerden hinsichtlich der Störung der Totenruhe rund um die Treptower Festtage um und wie viele Besucher*innen kamen durchschnittlich?
9. Über Kunst lässt sich streiten, aber teilt das Bezirksamt die oft genannte Auffassung, dass das "Lollapalooza-Festival" ein " Hottentotten-Festival" ist (Hottentotten - rassistisch für Menschen mit vermeintlich unterlegener Kultur und Mangel an intellektuellen Fähigkeiten)?
Hierzu antwortet das Bezirksamt . Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Sollte der Veranstalter die Auflagen nicht erfüllen wollen oder können, kann keine Genehmigung sowohl nach dem Denkmalschutzgesetz erteilt werden.
Zu 3.: Nein .
Zu 3.1.-3.7.: Jeweils nein.
Grünanlagengesetz als auch nach dem
Zu 4.:
Ausschließlich das jeweils zuständige Fachamt (Straßen- und Grünflächenamt, Untere Denkmalschutzbehörde) hat auf der Grundlage des geltenden Rechts den Antrag zu prüfen und entweder zu genehmigen oder zu versagen.
Zu 4.1.- 4.5. Jeweils nein.
Zu 5.:
Geschätzte 80 % der mit Fördermitteln überarbeiteten Flächen (Sondergärten, Wege, einzelne Gehölzflächen) müssten durch einen Bauzaun vor dem Betreten geschützt werden. Tennenwege, die befahren werden sqllen, müssten unterlegt werden. Der Bauzaun müsste ständig durch Security bestreift werden. Umgestürzte Zaunfelder wären unmittelbar wieder aufzustellen. So könnte ausgeschlossen werden, dass Schäden an der Vegetation und den Wegen entstehen. Die Wiesenflächen wurden im Rahmen der wassertouristischen Aufwertung des Treptower Parks nicht bearbeitet.
Zu 6.:
Die Besucher werden nicht gezählt. An witterungsschönen Wochenenden sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Besucherl-innen in deutlich fünfstelliger Zahl im Park unterwegs.
Zu 7.:
Die Reinigungskosten für einzelne Tage werden nicht erfasst.
Zu 8.:
Es gab bisher keine Beschwerden beim Bezirksamt anlässlich der Treptower Festtage. Auch die 4-wöchige Veranstaltung "popkick" anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006 auf der Großen Liegewiese führte nicht zu Beschwerden bzgl. des benachbarten Ehrenmals.
Zu 9.:
Das Bezirksamt beurteilt das Festival allein auf der Grundlage des geltenden Rechts. Über das geplante Veranstaltungsprogramm möge sich jeder selbst ein Urteil bilden. Zur Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gehört jedoch auch Art. 5 Abs. 2 GG. Daher teilt das Bezirksamt diese Auffassung keinesfalls.