Frage an Alexander Krauß bezüglich Jugend

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Alexander Krauß
CDU
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Frage von Peter R. •

Frage an Alexander Krauß von Peter R. bezüglich Jugend

Hallo

Und zwar Frage ich mich wie ihr Meinung ist zu Animes und Videospielen hier in Deutschland ist. Ich meine damit ob der Umgang so aktuell in Ordnung ist das Spiele wie Doom erlaubt sind oder Animes wie Hellsing Ultimate oder Corpse Party welche ja sehr brutal sind auch erlaubt sind aber als OVA verkauft werden.

Noch als kleine Info ich selbst bin Gamer und begeistert Anime Fan und hab die oben erwähnten Titel auch selbst schon mehrfach gesehen und aber auch andere Titel die in alle genre Richtungen gehen.

Hoffe ich werde von ihnen eine Antwort bekommen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu den von Ihnen angesprochenen Animes und Videospielen kann ich leider nichts sagen, da ich diese nicht kenne. Zum Thema Jugendschutz in Deutschland möchte ich Ihnen jedoch mitteilen:
Jugendmedienschutz unterliegt in Deutschland einer geteilten Kompetenz zwischen Bund (Jugendschutz) und Ländern (Medien). Dieser Umstand spiegelt sich unter anderem darin, dass Regelungen in Bundesgesetzen (JuSchG) sowie in Staatsverträgen (JMStV) getroffen werden müssen.

Das von der Bund-Länder-Kommission bereits verabschiedete Ziel von konvergenteren Regelungen sehe ich als richtig und notwendig an. Ich begrüße die Bestrebungen von Bund und Ländern, den Rechtsrahmen im Jugendschutz enger aufeinander abzustimmen und setze mich weiter für eine effektivere Gestaltung der Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie der Verfahrensstrukturen ein.

Jugendmedienschutz ist aus der Sicht von CDU und CSU eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine grundlegende Medien- und Informationskompetenz zu vermitteln, gehört zum Bildungs- und Erziehungsauftrag von Familie, Kindergarten und Schule sowie Institutionen der Erwachsenenbildung. Daher sehen wir die Förderung der Medienkompetenz aller Beteiligten als einen Schlüsselbaustein zu einem wirksamen Jugendmedienschutz. Wir möchten daher das Erziehungsrecht der Eltern durch die Weiterentwicklung der bereits bestehenden vielfältigen Informationsangebote und eine stärkere Verbreitung von Jugendschutz-programmen unterstützen. Wir setzen uns in allen Ländern für eine verstärkte Vermittlung von Medienkompetenz sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene ein. Der Bund kann hier in Abstimmung mit den Ländern durch die verstärkte Förderung von Modellprojekten eine aktivere Rolle übernehmen.

Ich bin überzeugt, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) durch die Prüfung und gegebenenfalls Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien („Indizierung“) für den Jugendschutz einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag leistet. Indizierte Medien dürfen nicht mehr beworben werden. Damit wird sichergestellt, dass diese Medien keinen breiten Bekanntheitsgrad erlangen können.

Für weitere Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung und grüße Sie mit einem herzlichen Glückauf

Alexander Krauß MdB