Warum bekommt man eine Niederlassungserlaubnis erst nach Einzahlung von 60 Monaten in die Rentenkasse, für die Einbürgerung ist dies jedoch keine Bedingung?
Sehr geehrter Herr Thom, ich lese gerade, sie möchten wieder strengere Auflagen für die
Einbürgerung bzw. diese erst nach 8 Jahren. Warum werden die Auflagen nicht an die der Niederlassungserlaubnis angepasst. Ich mache schon 10 Jahre ehrenamtlich Flüchtlingshilfe und muss immer wieder feststellen, dass viele sich Jobs suchen, um eine Aufenthaltserlaubnis oder Einbürgerung zu erhalten. Nach Erteilung werden sie dann wieder Sozialhilfeempfänger und Arbeiten schlimmstenfalls noch schwarz nebenbei.
Danke für Ihre Nachricht. Die beiden Aspekte verfolgen unterschiedliche Zwecke und lassen sich deshalb nicht einfach angleichen. Gleichwohl haben Sie Recht: hier besteht eine Unwucht.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein aufenthaltsrechtlicher Status; hier ist die Einzahlung von 60 Monaten in die Rentenkasse ein sinnvoller Beleg dafür, dass jemand wirtschaftlich Fuß gefasst hat. Die Einbürgerung dagegen steht am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses und ist kein Mittel, um ihn erst herbeizuführen. Sie ist in anderer Hinsicht deutlich anspruchsvoller: Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse, das Bestehen des Einbürgerungstests zu Rechts- und Gesellschaftsordnung, ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, straffreies Verhalten und grundsätzlich die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist ein Angebot auf Dauer und mit vollen Bürgerrechten, unter anderem dem Wahlrecht. Deshalb sind an sie zu Recht andere und in der Gesamtschau höhere Anforderungen zu stellen als an einen reinen Aufenthaltstitel.
