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Wie stehen Sie persönlich und wie steht Ihre Partei zu den aktuellen Honorarkürzungen in der Psychotherapie? Setzen Sie sich dafür ein, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss überprüft?

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Alexander Throm
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Frage von Magdalena K. •

Wie stehen Sie persönlich und wie steht Ihre Partei zu den aktuellen Honorarkürzungen in der Psychotherapie? Setzen Sie sich dafür ein, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss überprüft?

Sehr geehrter Herr Throm,

als niedergelassene Psychotherapeutin in Heilbronn wende ich mich mit großer Sorge an Sie. Anlass ist die aktuell beschlossene Abwertung psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Kürzungen von rund 4,5 % wurden bereits umgesetzt, weitere Veränderungen werden diskutiert. Steigende Miet-, Energie- und Personalkosten treffen auf ohnehin knappe Vergütung. Weitere Kürzungen senden ein falsches Signal – gerade bei wachsendem Bedarf und langen Wartezeiten auf Therapieplätze. Dies führt zu schwierigen ethischen und organisatorischen Fragen im Praxisalltag. Ich persönlich möchte mich nicht dazu genötigt fühlen, Patientinnen und Patienten bestimmter gesetzlicher Krankenkassen (die Teil von selektiven Verträgen sind) oder privat Versicherte zu bevorzugen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Eine solche Entwicklung würde dem Grundgedanken einer solidarischen und gleichberechtigten Gesundheitsversorgung widersprechen.

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihr Schreiben. Ihre Sorge nehme ich ernst, und Ihren Punkt zur Gleichbehandlung aller Versicherten teile ich ausdrücklich: Der Grundgedanke einer solidarischen Versorgung darf nicht dadurch untergraben werden, dass wirtschaftlicher Druck Praxen faktisch zu einer Auswahl nach Versichertenstatus zwingt.

Zu Ihrer Frage, wie ich die Kürzung bewerte: Die Absenkung der Bewertung um 4,5 Prozent ist eine belastende Entwicklung, gerade bei steigenden Miet-, Energie- und Personalkosten und hohem Versorgungsbedarf. Wichtig ist mir aber eine Einordnung, die auch die Handlungsmöglichkeiten betrifft. Diese Absenkung wurde nicht vom Bundestag oder vom Ministerium beschlossen, sondern vom Erweiterten Bewertungsausschuss, nachdem die Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband gescheitert waren. Gleichzeitig wurden dort die Strukturzuschläge angehoben, was die Absenkung für viele Praxen teilweise abfedert.

Zu Ihrer zweiten Frage nach einer Überprüfung durch das Ministerium: Das Bundesgesundheitsministerium hat im Rahmen seiner Rechtsaufsicht bereits geprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde, und dabei keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung gesehen. Eine inhaltliche Korrektur des Beschlusses durch die Politik ist rechtlich nicht möglich, weil die Vergütung bewusst der gemeinsamen Selbstverwaltung übertragen ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat allerdings eine Klage gegen den Beschluss angekündigt; das ist der vorgesehene Weg, die Entscheidung überprüfen zu lassen.

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