Frage an Alfred Dagenbach von Heidrun W. bezüglich Staat und Verwaltung
In Baden-Württemberg wird jetzt über die Trennung von Amt und Mandat diskutiert.
Herr Dagenbach, wie stehen Sie dazu?
Die gesetzliche Festschreibung der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat ist längst überfällig. Ein entsprechender Vorstoß im Landtag ist erneut an der Pfründenwirtschaft der schwarz-gelben CDU/FDP-Koalition gescheitert. Im Unterschied zu Baden-Württemberg sehen die Abgeordnetengesetze des Bundes und nahezu aller Länder längst eine strikte Unvereinbarkeit zwischen Amt und Mandat vor. Selbst dieser gescheiterte Vorstoß in Baden-Württemberg ging aber nicht weit genug, weil er lediglich auf die Landtagsabgeordneten beschränkt geblieben wäre. So muß auch die Eigenkontrolle von Bürgermeistern als Mitglieder in Kreistagen und ähnlichen Gremien abgeschafft werden, um wieder eine voll funktionsfähige parlamentarische Kontrolle durch den Souverän herzustellen. Ein Greuel ist zudem auch die in Baden-Württemberg viel zu starke, fast feudale Stellung der Bürgermeister. Ich fordere deshalb eine deutliche Begrenzung der Kompetenzen vor allem auf dem finanziellem Sektor, denn es kann nicht sein, daß an den Gremien vorbei nach Gutsherrenart ohne Rechenschaft ablegen zu müssen Vergaben in 6stelliger Höhe getätigt werden können. Eine Stärkung der Kontrollfunktion der Bürgervertreter ist daher per Änderung der Gemeindeordnung ebenfalls dringend erforderlich, um parteipolitisches Lobbyistentum einzuschränken.