Halten sie den aktuellen B.verf.G Präsidenten Harbarth moralisch/persöhnlich für geeignet in diesem Amt angesichts seiner Nähe zu Cum Ex bei Kanzlei Shearman & Stirling?

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Frage von Jochen T. •

Halten sie den aktuellen B.verf.G Präsidenten Harbarth moralisch/persöhnlich für geeignet in diesem Amt angesichts seiner Nähe zu Cum Ex bei Kanzlei Shearman & Stirling?

Zitat aus Quelle"Als CDU-Abgeordneter im Bundestag hat er nach aller Kenntnis gegen das Abgeordneten-Gesetz verstoßen. Es legt fest: Das Mandat ist die Haupttätigkeit. Doch Herr Harbarth war hauptamtlich als Anwalt tätig mit jährlichen Millioneneinkommen.
In der Kanzlei in der Harbarth zunächst Anwalt und dann Miteigentümer war, wurde der größte Steuerbetrug der deutschen Geschichte, der Cum-Ex-Milliarden-Trick, zur juristischen Reife gebracht.
Shearman & Stirling ist führende Kanzlei bei den internationalen privaten Schiedsgerichten -keine Gewähr für den Schutz des deutschen Grundgesetzes.
Herr Harbarth hat ab 2008 als Anwalt der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz SZA große Unternehmen vertreten.Die Kanzlei vertritt bis heute die Abgas-Betrüger von VW. Im Bundestag verhinderte Harbarth mit Anderen eine Befassung mit VW." Haben sie dazu eine Meinung /Politische Position?
Quelle:https://altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=11264

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Sehr geehrter Herr T.,

die Ernennung zu diesem Amt wird im Wechsel vom Bundestag oder Bundesrat vorgenommen. Insofern unterliegt diese Wahl auch politischen Mehrheitsverhältnissen. Er wurde aufgrund dieser Mehrheitsverhältnisse für dieses Amt ernannt. Aus meiner Sicht liegt daher die Verantwortung über die politische Tragbarkeit von Herrn Harbarth bei der CDU/CSU-Fraktion, die ihn für dieses Amt vorgeschlagen hat. Eine Wertung, ob Herr Harbarth moralisch oder persönlich geeignet sei, ist vor dem Hintergrund der politischen Karriere und seiner bisher bekannten Position nachrangig. Entscheidend bleibt die Frage, ob Herr Harbarth aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Anwalt und Politiker für dieses Amt geeignet ist. Seine fehlende Distanz zu Konzernen genau wie seine Nebeneinkünfte zur Zeit seines Bundestagsmandats sind fragwürdig, ebenso seine Tätigkeit für die Kanzlei Shearman & Sterling, die seinerzeit an der Ausarbeitung der Cum-Ex-Modelle verwickelt gewesen sein soll. Diese Vorwürfe wiegen schwer und erwecken deutliche Zweifel an der Eignung von Herrn Harbarth, das Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes vertrauensvoll auszuführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ali Al-Dailami

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