Lebensmittel müssen weiterhin für alle erschwinglich sein. Ich hätte grundsätzlich durchaus Sympathien für die Senkung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel.
Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.
Überlegungen, diese Geschäftsmodelle weitergehend zu besteuern, sind mir nicht bekannt
Hierzu hat der Bundesfinanzhof (BFH) erst kürzlich entschieden, dass diese Beiträge, also zur privaten Pflegezusatzversicherung, nicht steuerlich absetzbar sind. Sie zählen nicht zu den sogenannten Basisabsicherungen.
Wir wollen ein Energiesystem, das auf stabilen, effizienten und marktorientierten Grundlagen basiert
Ich halte unsere Nationale Reduktionsstrategie für den besseren Weg