Aktueller Stand zum Bundesalimentationsgesetz - Vielleicht können Sie uns evtl. konkreter Mitteilen, wann ein BAlimentG kommt, da die bereits ausbezahlten Erhöhungen auch nur unter Vorbehalt sind, wäre auch hier Rechtssicherheit geboten.

Alois Rainer MdB
Alois Rainer
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Frage von Laurentius W. •

Aktueller Stand zum Bundesalimentationsgesetz - Vielleicht können Sie uns evtl. konkreter Mitteilen, wann ein BAlimentG kommt, da die bereits ausbezahlten Erhöhungen auch nur unter Vorbehalt sind, wäre auch hier Rechtssicherheit geboten.

Sehr geehrter Abgeordneter Reiner,

seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation warten die Bundesbeamten/innen auf eine verfassungskonforme Neuregelung der Bundesbesoldung. Ein entsprechender Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) befindet sich bereits seit Monaten in der Ressortabstimmung. Ich bin mir sicher, dass wir nicht an erster Stelle stehen, wenn es um Prioritäten geht, aber seit ca. 6 Jahren warten wir auf eine Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Vielleicht können Sie uns evtl. konkreter Mitteilen, wann ein BAlimentG kommt, da die bereits ausbezahlten Erhöhungen auch nur unter Vorbehalt sind, wäre auch hier Rechtssicherheit geboten.

Hochachtungsvoll

L. W.

Alois Rainer MdB
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zum aktuellen Stand beim Bundesalimentationsgesetz.

Ich kann Ihre Forderung nach einer zeitnahen verfassungskonformen Neuregelung und damit auch nach Rechtssicherheit gut nachvollziehen. Auch mir ist bewusst, dass die Frage der amtsangemessenen Alimentation für die betroffenen Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten von großer Bedeutung ist.

Derzeit überarbeitet das Bundesministerium des Innern den bisherigen Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz noch. Nach aktuellem Sachstand wurde die Ressortabstimmung bislang nicht wieder eingeleitet. Einen konkreten Zeitplan für die weitere Beratung und das weitere Gesetzgebungsverfahren konnte das Bundesministerium auf Nachfrage derzeit ebenfalls noch nicht nennen.

Sobald hierzu konkretere Informationen vorliegen, wird es darum gehen, das weitere Verfahren zügig voranzubringen und eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Nachfrage und Ihr Verständnis, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keinen konkreten Termin für das Inkrafttreten des Bundesalimentationsgesetzes nennen kann.

Freundliche Grüße

Alois Rainer

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