Neues Tierschutz Gesetz

Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Nicole M. •

Neues Tierschutz Gesetz

Sehr geehrter Herr Rainer,

Wie kann es sein, dass auch nach einem neuen Tierschutz Gesetz soviel Leid und Grausamkeit noch legal wäre?
Z. B. Die Übergangsfrist für Anbindehaltung,
Oder Betäubungsfreie Kastration, um nur zwei zu nennen.
Auch Tiere verdienen eine Stimme!!!

Mit freundlichen Grüßen

Nicole M.

Alois Rainer MdB
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Seit dem 1. Januar 2021 ist eine betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz verboten. Diese Regelung wurde von der unionsgeführten Bundesregierung umgesetzt. 

Eine Übergangsfrist für die Anbindehaltung in Milchviehbetrieben halte ich für notwendig, da die Umstellung in den Höfen aufwändig ist und gewisse Zeit erfordert. Mittelfristig halte ich die Umstellung zur Weidehaltung oder Kombinationshaltung im Sinne dieses Tierwohls für absolut sinnvoll. Die von der Bundesregierung aktuell vorgesehenen Änderungen bringen jedoch spürbare einseitige Nachteile für die heimische Landwirtschaft in Deutschland mit sich. Insbesondere führen sie zu deutlich mehr Bürokratie und höheren Kosten für die Tierhalter.

Wichtig ist mir, dass auch die kleine bäuerlichen Familienbetriebe, deren Zahl ohnehin sinkt, bei uns in Deutschland erhalten bleiben. Es darf nicht passieren, dass aufgrund unangemessener Vorschriften die Tierhaltung ins Ausland abwandert, wo die Standards zumeist deutlich niedriger sind.

Tierschutzthemen müssen wir deswegen noch stärker im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren. Standards in der Nutztierhaltung, Regelungen für Tiertransporte, den Heimtierhandel und den Kampf gegen illegalen Welpenhandel lassen sich nur durch eine gemeinsame europäische Vorgehensweise wirksam umsetzen.

Freundliche Grüße

Alois Rainer MdB 

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