Verpflichtet das Sozialstaatsprinzip nicht den fehlenden Mangel an Rechtskenntnis, Mittel für Gewerkschaftsbeiträge und einer Rechtsschutzversicherung nach dem Fürsorge- und Schutzgebot auszugleichen?

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Frage von Manfred K. •

Verpflichtet das Sozialstaatsprinzip nicht den fehlenden Mangel an Rechtskenntnis, Mittel für Gewerkschaftsbeiträge und einer Rechtsschutzversicherung nach dem Fürsorge- und Schutzgebot auszugleichen?

Sehr geehrte Frau Amia Mohamed Ali,
vielen Dank für Ihre Antwort.

Mein Vorschlag:
Die o.g. Arbeitnehmer werden in der Regel nach der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse bei der Job-Agentur oder dem Sozialamt vorstellig. Da müssen sie umfangreich ihre Vermögensverhältnissen offenbaren. Die letzten Verdienstbescheinigungen sind Bestandteil der Prüfung. Es wäre daher ein Leichtes für die v.g. Stellen in die bestehenden Prüfprozesse den Arbeitsschritt der Prüfung des geldwerten Urlaubsanspruches einzugliedern und ggf. auch durchzusetzen.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat haben die Arbeitsagenturen sehr weitreichende Befugnisse (zum Beispiel Kontrollbesuche bei Hartz IV-Bezieherinnen und Beziehern), prüfen derzeit aber nicht, ob der vorherige Arbeitgeber die anteilig erworbenen geldwerten Urlaubsansprüche der Beschäftigten gemäß Bundesurlaubsgesetz erfüllt hat. Wenn in einem Unternehmen kein Betriebsrat vorhanden ist, könnte die Erfüllung der Urlaubsansprüche zum Beispiel mit der Arbeitsbescheinigung der Arbeitsagentur geprüft werden. Diese müssen Unternehmen auf Verlangen der Arbeitsagentur ausfüllen.

Ich werde Ihren Vorschlag in der nächsten Bundestagsfraktion mit unseren Abgeordneten im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Amira Mohamed Ali

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