Frage an André Trepoll bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

André Trepoll an der Elbe
André Trepoll
CDU
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Frage von Peter S. •

Frage an André Trepoll von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Trepoll!

In der Bürgerschaft steht die Entscheidung zum Elbtower an. Aus einer schriftlichen Anfrage des linken EU-Abgeordneten Martin Schirdewan geht hervor, dass die EU-Kommission das Projekt noch im Hinblick auf das EU-Vergaberecht prüft:

http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-8-2018-006345_DE.html

Der stadtentwicklungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion fordert, dass „Unklarheiten beim Vergabeverfahren“ vor einem Beschluss der Bürgerschaft geklärt sein müssen.

https://schnellundaktuell.de/politik/elbtower-rot-gruen-zweifelt-offenbar-an-scholz-projekt/

Teilen Sie diese Einschätzung? Falls ja, welche Schritte sollte die Stadt gegenüber der EU-Kommission unternehmen, um deren Prüfung zu beschleunigen?

Könnte es sein, dass die Bedenken der EU-Kommission auch darin begründet liegen, dass die Stadt sich beim Verkauf der Elbtower-Grundstücke nicht wie ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter verhalten hat, weil laut BILD nicht der meistbietende Bewerber den Zuschlag bekam?

https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/elbtower-plaene-wie-lief-der-deal-mit-dem-oesi-milliardaer-59715974.bild.html

Wenn der Staat bei Grundstücksverkäufen nicht wie ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter auftritt, ist EU-Beihilferecht einschlägig. Das geht aus der Bekanntmachung der EU-Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe (siehe insbesondere Ziffer 76) hervor:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/beihilfenkontrollpolitik-kom-mitteilung-beihilfebegriff.html

Wenn die Stadt Grundstücke unter Wert verkauft, dann ist dies als staatliche Beihilfe für den Erwerber anzusehen, die in Brüssel vorab anzumelden und von dort zu genehmigen ist. Ausnahmen von dieser Regel gelten meines Wissens lediglich für die Förderung des Wohnungsbau. Wohnungsbau ist allerdings beim Elbtower nicht vorgesehen.

Wissen Sie, inwieweit dies seitens des Senats berücksichtigt worden ist?

Freundliche Grüße

Peter Schönberger

André Trepoll an der Elbe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Elbtower. Sie haben ja sicherlich mitbekommen, dass der ersten Euphorie auf Seiten der regierenden SPD mittlerweile eine deutliche Ernüchterung gefolgt ist. Es gibt in der Tat noch einige offene Fragen, zu denen natürlich auch die Ergebnisse aus den laufenden Prüfungen durch die EU-Kommission gehören. Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es hinsichtlich des Projekts Elbtower tatsächlich Unrechtmäßigkeiten gegeben hat, werden wir diese im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten weiter hinterfragen und aufarbeiten. Wir sind für vollständige Transparenz, denn nur so kann eine breite Akzeptanz für das Projekt erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

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André Trepoll an der Elbe
André Trepoll
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