Frage an Andrea Nahles von Andreas M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich bin 48 Jahre alt, seit 7 Jahren selbständig und habe leider nur ein niedriges monatlichesEinkommen. Die Krankenkassenbeiträge als freiwillig Versichter werden jedoch von einem fiktiven Einkommen (der Mindestbemessungsgrenze) berechnet, dass ich noch nie erreicht habe. Das ist in höchstem Maße ungerecht und unsozial und im Vergleich zum/zur Arbeitnehmer(in) eine krasse Ungleichbehandlung. Dies schildere ich explizit in meiner Petition:
Wie stehen Sie zu dieser Problematik?
Gruß aus Saarbrücken
Sehr geehrter Herr M.,
natürlich tausche ich mich als Arbeitsministerin immer wieder mit Beschäftigten und auch Selbstständigen aus. Mir ist bewusst, dass gerade bei Solo-Selbstständigen und Gründern die Unterstellung eines Mindesteinkommens in vielen Fällen von den Betroffenen gar nicht zu erwirtschaften ist. Wenn Beiträge auf ein Einkommen gezahlt werden, das gar nicht erzielt wird, ist dies ungerecht und verhindert eine möglicherweise erfolgversprechende Existenzgründung.
Die SPD hat deshalb in ihrem Wahlprogramm beschlossen, die Bemessung der Beiträge für Selbstständige einkommensabhängig auszugestalten und so die Beiträge bei geringen Einkommen zu senken. Leider waren unsere Vorschläge in der Koalition mit der Union nicht durchsetzbar. Wir sind deshalb auf ein positives Ergebnis bei der nächsten Bundestagswahl angewiesen, um unsere Vorschläge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung umsetzen zu können.
Beste Grüße
Andrea Nahles