Frage an Andrea Nahles von Alexander P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Nahles,
Aus den Ergebnissen der Sondierung [1] finde Ich vor allen die folgende Passage unter dem Punkt "Arbeitsweise" interessant:
> Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden.
> Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen
> einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten
> Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.
In wie fern kollidiert diese Anweisung mit dem GG Art 38 Punkt 1 dass ein Abgeordneter nur seinem Gewissen verpflichtet und nicht an Weisungen gebunden ist?
In wie fern soll dies auch das Vertrauen in die Demokratie stärken (was auch ein erklärtes Ziel der Sondierung ist) wenn die SPD lieber genauso abstimmt wie die Union obwohl die SPD eventuell eine andere Meinung hat?
Mit freundlichen Grüßen
A. P.
[1] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Ergebnis_Sondierung_CDU_CSU_SPD_120118.pdf
Sehr geehrter Herr P.,
eine Koalition, wenn sie denn zustande kommt, basiert immer auf Kompromissen und der Notwendigkeit, dass die Eigenständigkeit der Parteien gewahrt bleibt. So würde in einer möglichen Koalition, die CDU Initiativen der SPD zustimmen, die sie ohne die SPD nie auf den Weg gebracht hätte. Umgekehrt ist dies dann natürlich auch so.
Man braucht jedoch keine Koalition einzugehen, wenn die Parteien nur ihren eigenen Initiativen und Gesetzesentwürfen zustimmen oder sich ständig blockieren.
Wichtig und richtig ist, wenn alle Beteiligten Parteien über die Koalition hinaus ihre eigenen Themen setzen und ihr Profil sichtbar schärfen.
Beste Grüße
Andrea Nahles