Frage an Andrea Nahles von Erwin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Nahles
Ich habe mal ein paar Fragen!
In unserer Verfassung,was wir uns im freien Willen und Gesammtheit beschlossen haben,befindet sich ein Artikel,der so da nicht reingehört.
Artikel 139 befasst sich mit „Entnazifizierung“ analog bayrischen und hessischen Verfassung.
Konrad Adenauer hat seinerzeit die Entnazifizierung beendet.
Beweis: https://m.youtube.com/watch?v=42scOORA1I0
Dieser Artikel befindet sich seit über 70 Jahren in dieser Verfassung.
Können Sie mich mal darüber aufklären,warum es so ist,oder ob die Entnazifizierungsvorschriften für das deutsche Volk immer noch gültig sind?
Gesucht habe ich natürlich,aber da keiner der Regierungsmitgliedern etwas mit dem Volk besprechen,nun auf diesem Weg.
Mit freundlichen Grüßen E. K.
Sehr geehrter Herr Kern,
lassen Sie mich zunächst meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass angeblich niemand aus der Bundesregierung mit dem Volk etwas bespricht. Sie haben doch jederzeit die Möglichkeit, mit den Ministerien zu kommunizieren und diejenigen Regierungsmitglieder, die zugleich Abgeordnete sind, bieten regelmäßige Sprechstunden an.
Der Art. 139 GG regelt, dass die Entnazifizierungsvorschriften nicht vom Grundgesetz tangiert werden. Sie existieren weiter. Die Vorschrift wurde in das Grundgesetz aufgenommen, um Probleme und Kollision der Entnazifizierungsvorschriften mit den Grundrechten zu vermeiden. Ich finde, dass dieser Artikel auch zur Erinnerung daran, welche historischen einmaligen Verbrechen der deutsche Faschismus begangen hat, durchaus im Grundgesetz stehen bleiben kann.
Beste Grüße
Andrea Nahles