Frage an Andrea Nahles von Linus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes steht unter der Kategorie "Nationale Exportkontrolle", dass Güter, wie zum Beispiel Waffen, Munitionen, etc. , grundsätzlich nicht an Nationen geliefert werden, bei denen ein hinreichender Verdacht besteht, dass diese Güter zum Beispiel für Menschenrechtsverletzung verwendet werden könnten.
Zitat:
"Rüstungsexporte, also Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (das heißt Güter, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden können), die militärisch genutzt werden sollen, werden grundsätzlich nicht genehmigt, wenn der "hinreichende Verdacht" besteht, dass das betreffende Rüstungsgut (Waffen, Munition, besonders konstruierte Fahrzeuge, aber auch Software) zur internen Repression oder zu sonstigen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden kann. Dabei spielt die allgemeine Menschenrechtssituation im Bestimmungsland eine wichtige Rolle."
Meine Frage an Sie ist die folgende:
Wieso finden weiterhin Lieferungen dieser Güter, an Nationen wie zum Beispiel die Türkei oder Saudi-Arabien statt, wobei doch, meiner Meinung nach, Menschenrechtsverstöße auch mit eben diesen Gütern recht offensichtlich geschehen?
Ich möchte mich im Voraus für ihre Antwort bedanken!
mit freundlichen Grüßen
L. P.
Sehr geehrter Herr P.,
die SPD setzt sich für die Einschränkung von Rüstungsexporten ein:
https://www.spdfraktion.de/presse/statements/ruestungsexporte-eingeschraenkt
https://www.spdfraktion.de/themen/au%C3%9Fenpolitik
Beste Grüße
Andrea Nahles