Frage an Andrea Nahles von Arno W. bezüglich Finanzen
A. W.
Steinkuhle 3
32457 Porta Westfalica
29.07.2018
“Betriebliche Altersvorsorge”
Sehr geehrte Frau Nahles,
nach einem von der damaligen rot-grünen Koalition initiierten zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetz unter der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt müssen die Bezieher von Betriebsrenten zusätzlich den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.
Eingeführt wurde eine Freigrenze von aktuell 152,25 Euro.
Wurde im betrieblichen Rahmen statt der Rente eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, die als Einmalbetrag ausgezahlt wird, wird die ausgezahlte Summe auf 10 Jahre umgerechnet und so der in diesem Fall monatlich zu zahlende Beitrag errechnet. Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.
Viele Arbeitnehmer haben bereits auf ihre Sparbeiträge Beiträge bezahlt und müssen es in der Rentenphase erneut tun. Viele sind mit dem Versprechen, dass die Renten daraus steuer- und krankenversicherungsfrei bleiben, in eine Direktversicherung gelockt worden. 2004 hat Rot-Grün die vollen Beiträge eingeführt und meiner Meinung nach viele Menschen getäuscht.
Sind gesetzliche Änderungen – etwa die Halbierung der Beitragszahlung und die Schaffung eines Freibetrages – zu erwarten? Im Koalitionsvertrag gibt es dazu keine Regelugen!
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
A. W.
Sehr geehrter Herr Werkmeister,
Fragen zu gesetzlichen Änderungsvorhaben senden Sie bitte direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Service/service.html;jsessionid=C0A036D8D37DC73F1EC53B9DA12D9A59
Beste Grüße
Andrea Nahles