Antrag auf Überprüfung eines AfD-Verbotes

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Andrea Schwarz
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Frage von Karsten F. •

Antrag auf Überprüfung eines AfD-Verbotes

Sehr geehrte Frau Schwarz,
wie stehen Sie zu einer AfD-Verbotsprüfung durch das Bundesverfassungsgericht? Würden Sie sich dafür einsetzen?
Weite Teile der AfD sind bereits entsprechend eingestuft bzw. werden innerhalb der Länder beobachtet.
https://innn.it/afdverbot/
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/wollen-faktencheck-afd-verbot/
Die AfD hat bereits mehrfach öffentlich und auch intern gezeigt, dass sie die freiheitlich, demokratische Grundordnung nicht mitträgt. Auch wenn bzw. gerade WEIL sie einen Einfluss in der Bevölkerung hat, ist zu überüfen, in wie weit es sich hierbei noch um eine Demokratische Partei handelt und ob sie verboten gehört.
In der deutschen Vergangenheit wurde dies bereits einmal versäumt und sollte nicht wieder geschehen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

Gerne nehme ich zu Ihrer Frage Stellung. Parteien, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung einschränken oder beseitigen wollen, sind verfassungswidrig und müssen verboten werden. Wie Sie richtig erwähnt haben, sind Teile der AfD schon entsprechend eingestuft, andere stehen unter Beobachtung. 

Die Hürden, eine Partei zu verbieten, sind bei uns sehr hoch, deshalb müssen im Vorfeld die Chancen ein Verbot zu erreichen, genau geprüft werden. Im Januar 2017 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der NPD ab, obwohl sie ein Konzept vertrat, das unsere freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen wollte. Jedoch fehlten Anhaltspunkte zur erfolgreichen Umsetzung ihres Vorhabens. Ob dies bei der AfD anders gelagert ist, müssen der Verfassungsschutz ermitteln und das Gericht dann entscheiden.

Sollte nur ein Hauch einer Chance bestehen, die AfD verbieten zu können, unterstütze ich dies. Als überzeugte Demokratin vertraue ich auf unseren Rechtsstaat und die darin verankerte Gewaltenteilung. Diese sieht aber auch richtigerweise vor, dass dazu nicht die Abgeordneten entscheiden, sondern unsere unabhängigen Gerichte.

Mit freundlichen Grüßen 

Andrea Schwarz 

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