Wie stehen Sie zu dem Vorhaben der Regierungskoalition, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen?
Sehr geehrter Herr Braun,
Wir wären dann neben Belarus das einzige Land in der EU ohne ein solches Instrument zur Korruptionsbekämpfung. Es wurden bereits einige Missstände durch Abgeordnetenwatch und Frag den Staat aufgedeckt. In der SPD regt sich bereits gegen das Vorhaben der Parteispitze. Darf Sie bitten, sich für den Erhalt des IFG und vielmehr für eine Weiterentwicklung zu einem Transparenzgesetz wie in Hamburg einzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
O. F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Transparenz staatlichen Handelns ist für mich ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, wie staatliche Entscheidungen zustande kommen und wie Verwaltung handelt.
CDU, CSU und SPD haben sich auf Bundesebene darauf verständigt, das Informationsfreiheitsgesetz in seiner bisherigen Form weiterzuentwickeln. Eine Abschaffung des Informationszugangs ist dabei nicht vorgesehen. Aus meiner Sicht kommt es darauf an, zwei Dinge zusammenzubringen: einen verlässlichen Zugang zu staatlichen Informationen und Regelungen, die in der Praxis funktionieren und die Verwaltung nicht unverhältnismäßig belasten.
Dabei müssen auch berechtigte Schutzinteressen berücksichtigt werden, etwa beim Datenschutz, bei sicherheitsrelevanten Informationen oder beim Schutz kritischer Infrastruktur. Gleichzeitig sollte geprüft werden, wo Verfahren einfacher und digitaler werden können.
Auch auf Landesebene haben wir im Koalitionsvertrag bewusst einen ausgewogenen Weg gewählt. Bestehende Transparenz- und Informationspflichten sollen darauf geprüft werden, welchen Nutzen sie tatsächlich haben und welchen Aufwand sie verursachen. Gleichzeitig wollen wir das Open-Data-Angebot des Landes weiterentwickeln. Mir ist wichtig, dass Transparenz einen echten Mehrwert schafft, ohne unnötige Bürokratie oder zusätzliche Sicherheitsrisiken zu verursachen.
Da es sich beim Informationsfreiheitsgesetz um Bundesrecht handelt, liegt die konkrete Ausgestaltung beim Deutschen Bundestag. Ich werde die weitere Entwicklung aber aufmerksam verfolgen. Entscheidend ist für mich, dass am Ende eine zeitgemäße Regelung steht, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit ermöglicht und zugleich eine leistungsfähige Verwaltung im Blick behält.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Braun
